Für den Tod ihres Opfers kann man die beiden Angreifer nicht verantwortlich machen – so begründet die vorsitzende Richterin ihr Urteil. Das bedeutet: Die 17- und 19-jährigen Täter, die jetzt in Paderborn vor dem Landgericht standen, sind lediglich der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Sie hatten in der Nacht zum ersten Mai in der Marienstraße in Paderborn einen Mann angegriffen, der wenig später verstarb. Todesursache: während des Angriffs platzte ein schon älteres Aneurysma und eine Hirnblutung wurde ausgelöst.
Richterin spricht von Vorverurteilung der beiden Täter in der Öffentlichkeit
Direkt nach der Tat waren die beiden Täter als brutale Totschläger durch die Medien gegangen – weil Menschen gesehen haben wollten, wie die beiden Männer mit Fluchthintergrund mehrfach, gezielt und mit massiver Gewalt auf den Kopf des 30-jährigen Opfers eingewirkt hätten. In Paderborn war daraufhin eine Debatte über die Sicherheit in der Innenstadt entbrannt.
Vor Gericht bestätigte sich die hohe Brutalität der Täter nicht. Ein Video belegte am Ende, dass es drei Schläge gab, die am Kopf des Opfers allerdings kaum Spuren hinterließen, und einen Tritt in Richtung Hüfte oder Oberschenkel. Das Platzen des Aneurysmas könnte laut zwei medizinischen Sachverständigen auch durch den Alkohol oder die Drogen ausgelöst worden sein, die im Blut des Opfers gefunden wurden. Oder aber durch den hohen Blutdruck während des Angriffs.
Staatsanwalt hatte deutlich höhere Strafen und Erwachsenenstrafrecht gefordert
Das Gericht orientierte sich bei dem Urteil an dieser medizinischen Einordnung und der Argumentation von Strafverteidiger Martin Mauntel: „Beide Angeklagte sind nicht für den Tod des Geschädigten verantwortlich, weder medizinisch noch juristisch. Und aus meiner Sicht auch nicht moralisch. Das war ein Unglücksfall.“
Der Staatsanwalt sieht dagegen sehr wohl eine Verantwortung für den Tod des Opfers bei den beiden Tätern. Er hatte unter anderem versuchten Totschlag angeklagt und für beide Täter mehr als vier Jahre Haft und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts verlangt.
Das Gericht hat bei beiden Tätern Jugendstrafrecht angewendet: Der 19-Jährige wurde zu einem Jahr und 10 Monaten Haft verurteilt. Der 17-Jährige bekam neun Monate auf Bewährung.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporterin vor Ort
- Landgericht Paderborn