Im November 2023 hatte die damals 19-Jährige ihr Baby in einer Sturzgeburt im Bad zur Welt gebracht. Kurz darauf erstach der zur Tatzeit 22-jährige Vater das Baby mit vier Messerstichen – mit Einverständnis der Mutter, so das Gericht.
Mord aus niederen Beweggründen
Das Gericht sah beim Vater Mord aus niederen Beweggründen als erwiesen an. Ein Kind habe für ihn nicht in sein Leben gepasst, so die Begründung. Das habe auch sein Umfeld bestätigt. Als Beweismittel wurden unter anderem mehrere Chatverläufe herangezogen.
Da es für eine Abtreibung zu spät war, gab es für ihn, laut Gericht, zwei Optionen: Tötung oder Adoption. Es habe mehrere Auseinandersetzungen zwischen den werdenden Eltern gegeben. Über eine Tötung sei offen gesprochen worden - auch mit anderen Personen im Umfeld. Hinsichtlich einer möglichen Adoption habe es auch ein Gespräch mit dem Jugendamt gegeben, aber das wurde nicht weiter verfolgt.
Rettungswagen war noch kurz vorher da
Am Tattag hatte der Vater aufgrund von Blutungen bei seiner Lebensgefährtin einen Krankenwagen gerufen. Die Rettungssanitäter hatten, laut Gericht, die werdende Mutter untersucht. Da sie zu dem Zeitpunkt nicht krankenversichert war, habe sie aufgrund der hohen Kosten darauf verzichtet, ins Krankenhaus zu fahren.
Etwa eine halbe Stunde später hatte sie dann im Bad in der Bielefelder Wohnung eine Sturzgeburt.
Säugling kurz nach der Geburt erstochen
Vor Gericht erklärte der vorsitzende Richter heute noch einmal den Tathergang, der letztlich zur Verurteilung der beiden Eltern führte. Der kleine Kevin habe nur wenige Minuten gelebt, bevor er getötet wurde.
Der Vater habe ihn mit vier Messerstichen getötet. Zuvor habe die Mutter ihr Einverständnis gegeben. Laut Richter soll sie ihm mit dem Worten "Mach doch" zugestimmt haben.
Die Mutter als Mittäterin
Dies sei für das Gericht der ausschlaggebende Grund gewesen, warum es die junge Frau als Mittäterin wegen Totschlags und nicht als Beihelferin verurteilt habe. Denn es sei davon auszugehen, dass ihre Zustimmung zu der Tat für den Vater Gewicht hatte.
Zwar gebe es keine Zweifel daran, dass der Vater das Kind nicht wollte, aber eine Adoption wäre nicht ausgeschlossen gewesen. Beide hätten direkt nach der Geburt ihr Kind angesehen. Die Mutter habe beim Vater keine Gefühle gesehen.
Nach der Tat habe sich der Vater schlafen gelegt und vorher für die Nacht einen Wecker gestellt. Dann habe er das tote Baby in einer Kühltasche verpackt in ein Waldstück an der A33 gebracht. All das hatten beide Angeklagten im Prozess gestanden.
Während der Urteilsverkündung haben die Angeklagten ruhig zugehört. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Anwälte kündigten an, Revision einzulegen.
Unsere Quellen:
- Landgericht Bielefeld
- WDR-Reporterin vor Ort