Mit einem senfgelben Kopftuch, die Augen geschminkt , betrat Kevser T. den Gerichtssaal. "Ich bereue es sehr, dass ich zum IS ausgereist bin. Heute weiß ich, dass ich in falsche Kreise geraten bin", ließ sie durch ihre Anwältin erklären. Ihr zum Islam konvertierte Ehemann, der Deutsche Florian L., habe ihr erklärt, er wolle in Syrien für Allah kämpfen, darum sei sie 2014 mit ihrem damals einjährigen Sohn ebenfalls ausgereist. Auch weil sie in Rheine wegen der Burka, die sie damals trug, viel Ablehnung erfahren habe.
150 Dollar pro Monat plus ein Lebensmittelpaket
Im sogenannten IS-Staat habe sie vor allem für ihre Familie gesorgt - 2015 bringt sie einen weiteren Sohn zur Welt. Das Leben in Syrien sei hart gewesen, der IS habe der Familie aber 150 Dollar pro Monat und ein Lebensmittelpaket gegeben. Trotz ständiger Bombenangriffe habe die Angeklagte, so die Oberstaatsanwaltschaft, bei einer Freundin Werbung für eine Ausreise zum IS gemacht, außerdem Geld für die Organisation besorgt. Zwei Freunden ihres Mannes aus Ibbenbüren, ebenfalls IS-Anhänger, habe sie mit Informationen weitergeholfen.
Angeklagte zeigt sich geständig
Kevse T. räumte alles ein. Nachdem ihr Ehemann 2016 bei Kämpfen gestorben war, habe sie in ein Frauenhaus des IS umziehen müssen, später habe sie mit den Kindern ein Jahr auf der Straße gelebt. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie auch dort die Gesundheit ihrer Kinder aufs Spiel gesetzt und ihre Fürsorgepflicht verletzt.
2018 in kurdische Gefangenschaft
2018 habe sie sich mit den Kindern freiwillig kurdischen Kämpfern ergeben. Daraufhin seien sie in ein Lager für IS-Anhängerinnen gekommen. Auch dort seien die Bedingungen extrem hart gewesen.
Seit Oktober 2022 wieder in Deutschland
Im vergangenen Oktober konnte die Angeklagte mit ihren beiden Söhnen im Rahmen einer Rückholaktion nach Deutschland ausreisen – gemeinsam mit mehreren anderen IS-Anhängern. In Frankfurt angekommen, wurde sie verhaftet, im März aber aus der Untersuchungshaft entlassen. Seitdem lebt Kevse S. mit ihren Kindern bei ihren Eltern.
Zum Prozessauftakt kündigte die Richterin an, dass die Angeklagte im Falle eines Geständnisses voraussichtlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden könnte. Insgesamt hat das Gericht fünf Verhandlungstage eingeplant.
Über dieses Thema berichten wir am Dienstag, 04.04.2023, in den Lokalzeit-Regionalnachrichten (WDR2) sowie in der Lokalzeit Münsterland im WDR-Fernsehen.