Die Mitarbeiter des Jugendamts hätten zwar sorgfältig gearbeitet, so der von der Stadt beauftragte Gutachter Prof. Dr. Christian Schrapper. Trotzdem sei die Lebenssituation des jetzt elfjährigen Kindes nicht genau genug geprüft worden. Zweifeln und Irritationen sei nicht intensiver nachgegangen worden.
Rolle der Mutter nicht ausreichend hinterfragt
Bekannt war damals schon, dass der Hauptangeklagte Adrian V. wegen Kinderpornografie vorbestraft war. Die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nicht ausreichend hinterfragt, ob die Mutter des Jungen ihren Sohn ausreichend vor ihrem Lebensgefährten schützt.
Dass die Mutter des Opfers ausdrücklich jede Hilfe vom Jugendamt verweigerte, hätte die Behörde zusätzlich aufhorchen lassen müssen, so das Gutachten.