Eine halbe Stunde lang haben Notarzt und Sanitäter um das Leben des 64-jährigen Motorradfahrers gekämpft. Er war an einer Lippstädter Kreuzzung von einem Autofarer angefahren und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Letztendlich konnte der Biker gerettet werden.
Am Straßenrand stand die 34-Jährige mit ihrem Handy und filmte - bis die Polizei einschritt. Eine Beamtin stellte noch an der Unfallstelle das Handy sicher.
"Großen Blödsinn gemacht"
Vor Gericht gab die Angeklagte alles zu und sagte, sie habe da wohl großen Blödsinn gemacht. Wegen des Geständnisses, aber auch, weil die 34-Jährige zum Prozess aus Süddeutschland angereist war und sich den Vorwürfen stellte, war der Richter bereit, das Verfahren einzustellen. Gegen eine Zahlung von 500 Euro.
Vor drei Jahren hat der Gesetzgeber die Regeln gegen Schaulustige drastisch verschärft. Wer Fotos und Videos von hilflosen Unfallopfern anfertigt, muß mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Dabei reicht es aus, die Bilder anzufertigen - eine Veröffentlichung ist für die Verurteilung nicht notwendig, macht die Sache aber noch schlimmer.
Die 500 Euro Geldauflage geht an das Rote Kreuz. "Die gaffen nicht, sondern helfen", sagte dazu Richter Georg Hein dem WDR.