Gesichtschleier am Steuer? Muslima will Niqab tragen

Stand: 05.07.2024, 06:00 Uhr

Eine Autofahrerin aus Neuss will ihren Gesichtsschleier am Steuer tragen dürfen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte das abgelehnt. Jetzt verhandelt das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster den Fall.

Von Heike Zafar

Wer am Steuer eines Autos sitzt, darf sich nach der Straßenverkehrsordnung nicht so verhüllen oder verdecken, dass das Gesicht nicht erkennbar ist. Die Klägerin aus Neuss verlangt aber genau dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Bezirksregierung lehnt Niqab ab

Sie besteht darauf, einen sogenannten Niqab beim Autofahren zu tragen. Dabei handelt es sich um einen Schleier, der den gesamten Kopf, den Schulter-, Hals- und Brustbereich bedeckt und nur einen dünnen Schlitz für die Augen frei lässt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte diesen Antrag abgelehnt. Daraufhin hatte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Aber das Gericht als erste Instanz wies die Klage im November 2020 ab.

Schleier als Sicherheitsrisiko

Zur Begründung hieß es: Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gesicht von Autofahrerinnen und Autofahrern während der Fahrt zu erkennen sein muss - allein aus Gründen der Sicherheit. Denn ein Gesichtsschleier kann die Rundumsicht einschränken.

Außerdem sind keine Kontrollen möglich, wenn die Frau bei roter Ampel oder zu schnell fahren sollte. Auch eine mimische Verständigung mit anderen Autofahrern ist mit einem Niqab nicht möglich.

Klägerin kritisiert Verhüllungsverbot als verfassungswidrig

Die Autofahrerin aus Neuss beruft sich dagegen auf ihre Religionsfreiheit. Das Verhüllungsverbot sei verfassungswidrig und schränke ihr Grundrecht auf Religionsausübung ein.

Mit der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster will sie erreichen, dass sie trotz des Verhüllungsverbots ihren Niqab am Steuer tragen darf.

Unsere Quellen:

  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf
  • Oberverwaltungsgericht NRW

Über dieses Thema berichtet der WDR am 05.07.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Münsterland und im Radio auf WDR 2.