Weniger Rechte bei Verspätung für Bahnkunden

Stand: 07.06.2023, 19:47 Uhr

Bislang gibt es Geld zurück, wenn eine Zugverbindung mehr als eine Stunde verspätet am Ziel ankommt. Eine neue EU-Verordnung schränkt die Rechte von Bahnkunden jetzt ein.

Von Lovis Krüger

Ab Mittwoch bekommen Bahnkunden nicht immer Geld erstattet, wenn ihr Zug mit mehr als eine Verspätung am Ziel ankommt. Bislang mussten Eisenbahnunternehmen immer zahlen. In Zukunft müssen sie ihre Kunden nicht in jedem Fall entschädigen. Wenn die Verspätung durch "höhere Gewalt" entstanden ist, müssen Bahnkunden jetzt ohne Entschädigung mit den Unannehmlichkeiten umgehen.

Die Bahn muss zum Beispiel keine Entschädigung mehr zahlen, wenn der Zug durch einen Notarzteinsatz aufgehalten wird oder wenn ein schweres Unwetter den Zugverkehr behindert. Wenn ein Orkan oder eine Flut den Zugverkehr lahm legt, gibt es in Zukunft kein Geld zurück.

Bahnreisende haben aber weiter ein Recht auf Entschädigung, wenn die Bahn für die Verspätung selbst verantwortlich ist. Zum Beispiel, wenn die Züge wegen eines Bahn-Streiks nicht fahren oder wenn normales, saisonübliches Wetter den Bahnverkehr behindert. Ein plötzlicher Wintereinbruch ist also kein Grund für Eisenbahnunternehmen, ihren Kunden die Entschädigung zu verwehren.

Bei mindestens einer Stunde Verspätung gibt es Geld zurück

An der Höhe der Entschädigungen ändert sich nichts. Bahnkunden bekommen wie bisher 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, wenn ihre Verbindung mit mindestens einer Stunde Verspätung am Ziel ankommt. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung bekommen Bahnreisende die Hälfte des Ticketpreises erstattet.

Weniger Zeit für das Fahrgastrechte Formular

Damit Bahnkunden zu ihrem Recht kommen, müssen sie nach ihrer verspäteten Reise ein sogenanntes Fahrgastrechteformular an die Bahn senden. Das geht, indem sie sich das Fahrgastrechteformular selbst ausdrucken, ausfüllen und einsenden. Das geht inzwischen aber auch digital, zum Beispiel in der App der Deutschen Bahn, dem DB Navigator.

Dieses Fahrgastrechteformular müssen Bahnkunden in Zukunft aber schon nach spätestens drei Monaten nach der Reise einschicken. Bislang hatten sie ein Jahr Zeit. Durch die neue EU-Verordnung ist diese Frist jetzt kürzer.

Bessere Fahrradmitnahme und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung

Die neue EU Verordnung bringt aber auch Verbesserungen für Bahnkunden, die zum Beispiel ihr Fahrrad mit in einen Zug nehmen wollen. In Zukunft soll es auch in Fernzügen eine Mindestanzahl an Fahrradstellplätzen geben. Dann können Fahrräder auch im ICE mitfahren.

Und Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können sich in Zukunft kurzfristiger bei der Bahn melden, um ihre Bahnreise zu organisieren.

Über dieses Thema berichten wir im WDR am 07.06.2023 auch im Fernsehen: Aktuelle Stunde, 18.45 Uhr.