"N.S. Heute" heißt die Zeitschrift, die der Rechtsextremist Sascha Krolzig seit 2017 regelmäßig herausgibt. Das "N.S." steht dabei nach eigener Aussage für "Nationaler Sozialismus". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Dortmund wird schon alleine am Titel klar, dass sich die Zeitschrift damit bewusst an den historischen Nationalsozialismus anlehnt.
Vorwurf: volksverhetzende Inhalte
Auch die Inhalte hält die Staatsanwaltschaft für problematisch. Nach sechs Verhandlungstagen ist für sie klar: In vier Ausgaben der Zeitschrift habe der Angeklagte volksverhetzende Inhalte veröffentlicht. In drei dieser Ausgaben habe er zusätzlich Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verbreitet.
Rassismus, Umsturzfantasien und NS-Größen
In mehreren Texten sei in dem Heft zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt und dabei auch Bezug auf die Rassenlehre des Nationalsozialismus genommen worden. Außerdem sollen sich einzelne Autoren positiv auf Nazi-Größen, wie zum Beispiel Horst Wessel, bezogen haben. Auch Hass auf das bestehende politische System und Umsturzfantasien sollen Inhalte der in Frage stehenden Ausgaben sein.
Der Angeklagte Sascha Krolzig ließ sich während des Prozess stundenlang zu den Vorwürfen ein und nahm seinem Verteidiger damit einen Teil der Arbeit ab. Nach Auffassung von Krolzig seien die Inhalte von der Meinungsfreiheit gedeckt. Einige Aussagen hätten "die Grenzen des gerade noch Erlaubten ausgeschöpft, aber nicht übertreten."
"Meinungsgünstige Auslegung scheidet aus"
Für Staatsanwältin Schacke-Eßmann scheidet eine "meinungsgünstige Auslegung" aber aus. Das Magazin richte sich an "rechts-nationale" Menschen und knüpfe sowohl im Namen, als auch in den Inhalten klar an nationalsozialistisches Gedankengut an. Das sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren. Sascha Krolzig sei außerdem mehrfach vorbelastet - in einigen Fällen ebenfalls wegen Volksverhetzung.
Während der Angeklagte und sein Verteidiger einen Freispruch fordern, plädiert Staatsanwältin Schacke-Eßmann für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zusätzlich solle Krolzig eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Dass sie keine Freiheitsstrafe für den einschlägig Vorbestraften fordert, liegt vor allem an der Länge des Prozesses und daran, dass es so lange gedauert hat bis das Verfahren überhaupt vor Gericht gelandet ist.
Ein Urteil des Gerichts wird Anfang Februar erwartet.