Rechtsextreme Zeitschrift: Dortmunder wegen Volksverhetzung angeklagt

Stand: 17.11.2022, 15:20 Uhr

Vor dem Dortmunder Landgericht hat heute der Prozess gegen einen Rechtsextremisten begonnen. Er soll sich in seiner Zeitschrift wiederholt positiv auf den Nationalsozialismus bezogen haben.

Rund eine dreiviertel Stunde dauerte alleine die Verlesung der Anklageschrift. Dem bekannten Rechtsextremisten Sascha Krolzig wird vorgeworfen, dass in einer von ihm herausgegebenen Zeitschrift in insgesamt neun Ausgaben immer wieder positiv Bezug auf den Nationalsozialismus, das Führerprinzip und die Rassenlehre genommen worden sein soll.

NS-Größen als Heilige und Hass gegen Ausländer

In der Anklage wurde eine Vielzahl von Beispielen genannt: Auf einem Cover der Zeitschrift wurde zum Beispiel Rudolf Heß abgebildet, der unter anderem zeitweise der Stellvertreter Adolf Hitlers war. NS-Symbolfigur Horst Wessel und andere prominente NS-Figuren wurde laut Anklage in einem Text mit den Heiligen der katholischen Kirche verglichen.

Immer wieder soll in der Zeitschrift auch zum Hass gegen Ausländer oder nicht-weiße Menschen aufgestachelt worden sein.

Krolzig werden in der Anklage Volksverhetzung und das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Beide Vergehen können mehrjährige Haftstrafen nach sich ziehen.

Aufruf zum Kampf gegen die Demokratie

Die drei Richter im Prozess gegen Sascha Krolzig | Bildquelle: WDR / David Peters

Laut Anklage soll die Zeitschrift den Kampf gegen die Demokratie und die freiheitlich-demokratischen Grundordnung propagieren. Das bestehende System solle gestürzt und stattdessen der Nationalsozialismus fortgeführt werden. Solche Aussagen und Aufforderungen würden sich auch in den Texten der Zeitschrift wiederfinden.

Dabei wurden aber nicht alle Texte in der Zeitschrift von Krolzig selbst, sondern auch von anderen Autoren geschrieben. Deren Äußerungen werden zum Teil in anderen Verfahren überprüft.

Zeitschrift im Verfassungsschutzbericht erwähnt

Die Zeitschrift des Rechtsextremisten wird seit mehreren Jahren im Verfassungschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen erwähnt. 2018 heißt es unter anderem: "Diese Publikation begreift sich als Beitrag zur Schulung der bundesweiten Neonazi-Szene, sie spiegelt ihre Ideologie und Erlebniswelt."

2019 habe sich die Zeitschrift schwerpunktmäßig mit verstorbenen Rechtsextremisten beschäftigt. Dazu führt der Verfassungsschutzbericht aus: "Es werden frühere Rechtsterroristen und andere rechtsextremistisch motivierte Gewalttäter teilweise zu Märtyrern stilisiert."

Bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt

Der 35-Jährige Angeklagte war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden und Vorsitzender der neonazistischen Kleinstpartei "Die Rechte". Außerdem hatte er gerade erst eine Haftstrafe wegen ebendieses Vergehens und Körperverletzung abgesessen.

Krolzig, ein Diplomjurist, hatte bereits im Vorfeld angekündigt umfassend zu der Anklage Stellung zu nehmen. In seinem 90-minütigen Statement erklärte er, dass alle Vorwürfe für falsch und von der Meinungsfreiheit gedeckt halte. Er rechne mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hätte die Aussagen in seiner Zeitschrift nach seiner Auffasssung falsch interpretiert.

Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Krolzig selbst rechnet mit einem monatelangen Verfahren, in dem er alle Vorwürfe ausführlich widerlegen möchte.