Haftstrafe nach Totschlag in Oberhausener Behindertenwerkstatt

Stand: 26.11.2024, 16:27 Uhr

Nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Oberhausen hat das Landgericht Duisburg den Täter zu acht Jahren Haft verurteilt.

Von Thomas Becker

Das Verbrechen in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung hatte im Februar in Oberhausen Entsetzen ausgelöst. Beide, der 28-jährige Täter und das 22 Jahre alte Opfer, waren dort beschäftigt.

Unbewegt, still, den Blick starr nach unten gerichtet. So nahm der 28-jährige Angeklagte am Dienstag das Urteil des Duisburger Schwurgerichts auf. Den ganzen Prozess über hat er geschwiegen. Was am 27. Februar in einem Gebüsch auf dem Gelände der Oberhausener Behindertenwerkstatt geschehen ist, dazu sagte er kein Wort.

So warteten die Eltern der getöteten jungen Frau, die als Nebenkläger am Prozess teilnahmen, vergeblich auf eine Erklärung. Warum ihre Tochter sterben musste, darauf gab es vor Gericht keine Antwort. 

Motiv bleibt unklar

Dass der junge Mann, der ihnen im Prozess gegenüber saß, der Täter ist, daran gibt es keinen Zweifel. Offenbar hatten er und die junge Frau in der Werkstatt miteinander angebandelt. Liebesbriefe der 22-Jährigen deuten darauf hin.

Am Tattag wurden beide beobachtet, als sie in der Mittagspause herumalberten und dann miteinander in einem Gebüsch verschwanden. Doch nur der junge Mann kam eine Viertelstunde später wieder heraus.

"Wir sind überzeugt", sagte der Richter am Dienstag, "dass er die Jasmin B. dort getötet hat, indem er sie mit einem Schlüsselbund drosselte und mit den Händen würgte. Die ganz große Frage ist: Warum?" Und weiter: "Wir können nicht feststellen, dass der Angeklagte schon vorher geplant hat, sie zu töten. Aber irgendetwas muss dann passiert sein. Wir wissen es nicht. Wir können es nicht erklären."

Täter kommt in die Psychiatrie

Beim Urteil berücksichtigte das Gericht, dass der 28-Jährige wegen seiner geistigen Behinderung und einer Verhaltensstörung vermindert schuldfähig ist. Da er für die Allgemeinheit gefährlich sei, ordnete der Richter neben der Haftstrafe zugleich die unbefristete Unterbringung des jungen Mannes in der geschlossenen Psychiatrie an.

Dort kann er erst entlassen werden, wenn Gutachter ich für nicht mehr gefährlich halten.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Duisburg
  • WDR-Reporter vor Ort

Über dieses Thema berichtet der WDR am 26.11.24 auch im Radio auf WDR2.