Der gegrillte Waran befand sich in einer Frachtsendung aus Nigeria, die an eine Privatperson in Wuppertal gehen sollte. Der Zoll geht davon aus, dass die Riesenechse zum Verzehr bestimmt war.
Die Riesenechsen sind geschützt
Warane leben eigentlich in Afrika, Asien und Australien. Sie sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt und dürfen deswegen nur mit einer bestimmten Bescheinigung eingeführt werden. Der Adressat der Sendung konnte diese nicht vorlegen, also erwartet ihn ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Einfuhr einer geschützten Art.
Zöllnerinnen und Zöllner finden regelmäßig Kuriositäten
Der Zoll findet bei seinen Kontrollen am Düsseldorfer Flughafen immer wieder außergewöhnliche Fracht. In den letzten Jahren versuchte ein Reisender zum Beispiel Vögel einzuführen. Acht sogenannte Weißohrbülbüls waren in einer Reisetasche zwischen Wäsche und Toilettenartikeln versteckt. Ein anderer Reisender brachte sich als Souvenir aus dem Türkeiurlaub drei Rehschädel mit, an ihnen hafteten noch Reste von verwesendem Fleisch und Knorpeln. Hier brachte der Geruch die Zöllnerinnen und Zöllner auf die Spur.
Und der gegrillte Waran?
In dem jüngsten Fund mit dem gegrillten Waran befanden sich außerdem auch noch Haarteile, Gewürze und Textilien. Der gegrillte Waran wurde vom Zoll entsorgt.