Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Abschuss von NRW-Wölfin Gloria verboten. Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass durch Gloria ein erstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe. Das Gericht habe auf Basis der vorliegenden Daten auch keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte.
Dass die Wölfin den empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, sei keine neue Erkenntnis. Nach den vorgelegten Unterlagen habe sich Gloria nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 28 L 3333/23, 28 L 3345/23, 28 L 3349/28 und 28 L 3351/23)
- dpa