Urteil: Aufenthaltstitel für Syrer künftig schwerer zu bekommen

Stand: 22.07.2024, 18:32 Uhr

Für Syrer dürfte es künftig schwerer werden, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen. Grund: ein Urteil des OVG Münster.

In Syrien ist das Leben von Zivilisten nach Ansicht deutscher Richter nicht mehr ernsthaft bedroht. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies deshalb die Klage eines Syrers ab. Er hatte gegen die Ablehnung seines subsidiären Schutzes in Deutschland geklagt.

OVG-Urteil deutet Richtungsänderung für Syrer an

Das Urteil deutet eine Richtungsänderung an und ist für viele Syrer in Deutschland relevant. Viele haben nämlich keinen formalen Flüchtlingsstatus, sondern nur jenen sogenannten subsidiären Schutz.
Der reicht aus, um in Deutschland leben zu können. Die Erlaubnis wird aber immer nur für zwei Jahre ausgestellt und muss dann neu erteilt werden – das klappt nur, wenn die Gründe weiter vorliegen.

OVG: Anschläge "nicht mehr häufig genug"

Bislang haben die Behörden und auch die Gerichte das bei Syrern so gesehen. Das OVG in Münster ist jetzt das erste wichtige Gericht, das die Gründe verneint.
Die Richter argumentieren, dass es zwar in Syrien weiter Anschläge und bewaffnete Auseinandersetzungen gäbe – diese seien aber nicht mehr häufig genug.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Zwar fänden zum Beispiel in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Türkei und verbündeten Milizen einerseits und kurdischen Einheiten andererseits statt.
Auch verübe die Terrororganisation "Islamischer Staat" dort gelegentlich Anschläge auf kurdische Einrichtungen. Zivilisten müssten jedoch nicht mehr damit rechnen, getötet oder verletzt zu werden, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Syrern droht keine Abschiebung

Das heißt aber nicht, dass nun alle betroffenen Syrer bald mit einer Abschiebung rechnen müssen. Das verhindert noch ein bundesweites Abschiebeverbot.
Zuletzt hatte es zum Beispiel vom Landkreistag und aus der Union Forderungen gegeben, Syrern den subsidiären Schutz - der bereits die unterste Ebene für Schutzsuchende ist - nicht mehr zuzusprechen. Dagegen wandte sich der Verband Pro Asyl, der dadurch eine Aufwertung des Regimes von Machthaber Baschar al-Assad befürchtet.

OVG Münster zu Schutz von geflüchteten Syrern WDR Studios NRW 22.07.2024 00:56 Min. Verfügbar bis 22.07.2026 WDR Online

Gericht: Kläger wegen Straftaten von Asylschutz ausgeschlossen

Im vorliegenden Fall benannten die Richter einen weiteren Grund, der sowohl gegen die Anerkennung als Flüchtling als auch die des subsidiären Schutzes spreche: Der klagende Syrer hatte sich vor seiner Einreise nach Deutschland an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt. Er war deswegen in Österreich bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. 
Schon wegen der von ihm begangenen Straftaten sei er daher von der Zuerkennung subsidiären Schutzes ausgeschlossen, betonte das Gericht. Der Kläger war vor Gericht gezogen, weil er den vollen Schutzstatus als Flüchtling zugesprochen bekommen wollte. 

Unsere Quellen:

  • dpa
  • OVG Münster