Betrugsprozess in Mönchengladbach: Ex-Bankmitarbeiter zu Haft verurteilt

Stand: 31.07.2024, 13:34 Uhr

Ein Bankmitarbeiter bereicherte sich an älteren Privatkunden. Heute wurde er zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Von Martin Höke

Knapp vier Jahre lang wurden bei einer Bank in Mönchengladbach heimlich Gelder in Höhe von mehr als einer Million Euro von den Konten vermögender älterer Privatkunden abgezweigt. Seit Anfang Juli musste sich der zuständige Bankangestellte als Täter vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten.

Heute wurde der 54-jährige Mönchengladbacher wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurde angeordnet, den Tatertrag von über 900.000 Euro einzuziehen. Damit entsprach das Schöffengericht der Strafmaßforderung der Staatsanwältin.

Laut Gericht: Milde Strafe

Der Richter nannte die Strafe noch milde und betonte, dass der Ex-Bänker angesichts des hohen angerichteten Schadens "mit der Strafe noch gut weggekommen“ sei. Das verdanke er vor allem seinem schon früh abgelegten Geständnis, erklärt der Richter.

Geständnis zum Auftakt

Zum Prozess-Auftakt hat der frühere Vermögensberater sein im Ermittlunsgverfahren gemachtes Geständnis wiederholt. So gab der 54-Jährige vor dem Amtsgericht Möchengladbach zu, die Konten vorwiegend älterer und vermögender Kunden geplündert zu haben. "Für mich war es wie ein Rausch“, hatte er gesagt. Die Bank und die Kunden hätten es ihm leicht gemacht. "Kontrollen oder Nachfragen hat es nicht gegeben.“

In knapp vier Jahren über 900.000 Euro abgezweigt

Der 54-Jährige war bis Anfang April 2022 bei der Bank knapp vier Jahre lang als Vermögensberater für vermögende, überwiegend ältere Privatkunden zuständig. Dazu gehörte neben der Verwaltung der Depots auch, Umbuchungen und Stornierungen für die Bankkunden durchzuführen. In 44 Fällen hatte der Angeklagte nach eigener Aussage die dazu nötige zweite Unterschrift fingiert und die so scheinbar autorisierten Umbuchungen bei den jeweils zuständigen Bankmitarbeitern eingereicht.

Der Angeklagte (l.) zusammen mit seinem Anwalt beim Prozessauftakt Anfang Juli. | Bildquelle: WDR/ Martin Höke

Dabei, so die Anklage, sei der Vermögensberater davon ausgegangen, dass die betroffenen Bankkunden aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustands die unbefugten Zugriffe auf ihre Depots entweder gar nicht bemerken oder sich gar nicht dagegen wehren. Dass sich der Ex-Banker gezielt gebrechliche Kunden als Opfer ausgesucht hatte, konnte ihm laut Gericht nicht bewiesen werden.

Blindes Vertrauen der Kunden schamlos ausgenutzt

Der Richter machte in der Urteilsbegründung aber deutlich, dass er das blinde Vertrauen der Kunden schamlos ausgenutzt habe. Denn die meisten Bankkunden hatten sich nach eigener Aussage auf den Angeklagten verlassen.

Der Mann sei 20 Jahre lang sein Anlageberater gewesen, hatte ein 84-jähriger Kunde erzählt. Er habe von dem hohem Verlust erst durch die Bank erfahren.

Angefangen nach Tod eines Stamm-Kunden

Angefangen habe alles nach dem plötzlichen Tod eines Stammkunden, hatte der Angeklagte berichtet. Der vermögende Senior habe ihm im Pflegeheim versprochen, er solle nach all den Jahren etwas für seine langjährigen vertrauensvolle Dienste bekommen. Doch von der Zusage des alten Herrn wussten die Erben im Juni 2018 nichts. "Da wollte ich dessen letzten Wunsch erfüllen und habe einen Überweisungsträger ausgefüllt. Der war so fehlerhaft, der hätte gar nicht durchgehen dürfen."

Geld für sich abgezweigt

Doch es klappte. Laut Anklage 44 mal. Die abgezweigten Summen, die der Angeklagte entweder auf das Konto seiner Schwiegermutter oder das gemeinsame Ehekonto bei einer anderen Bank überwies, variierten. Mal waren es nur 3.000, dann bis zu 70.000 Euro. Insgesamt 916.000 Euro hatte der Vermögensbetreuer auf eigene Konten verschoben.

Schuldanerkenntnis über volle Summe

"Ich habe bereits ein Schuldanerkenntnis in Höhe der angeklagten Summe unterschrieben", sagte der gelernte Bankkaufmann, der bis zu seiner Entlassung 33 Jahre bei dem Kreditinstitut gearbeitet hatte.

Nach Gerichtsangaben hatte ein Arbeitskollege dem Treiben des Angeklagten ein Ende gesetzt. Der Mitarbeiter war stutzig geworden und habe die interne Revision der Bank informiert. Der Angeklagte wurde fristlos entlassen.

Angeklagter bat um Milde

Zum Schluss bat der 54-Jährige heute das Gericht um Milde. "Wem nützt es, wenn ich ins Gefängnis gehe?“ Er rechnete vor, dass er "wirtschaftlich runiniert sei und nie wieder eine Chance habe Vermögen anzuhäufen.“ Auch erstaunlich, seine Frau - ebenfalls bei einer Bank tätig - will von all dem weder gewusst, noch etwas mitbekommen haben.

Keine Wiederholumgsgefahr

Sein Verteidiger betonte, dass bei dem Mann keinerlei Wiederholungsgefahr bestehe und es ihm zudem extrem leicht gemacht worden war: "Es brauchte nur geringe kriminelle Energie.“

Er hatte eine bewährungsfähige Strafe gefordert. Der Richter erinnerte den Angeklagten nach der Urteilsverkündung an seine Aussage gegenüber einer Gutachterin. Der hatte der 54-Jährige gesagt, dass er jede Strafe akzeptieren werde. "Da bin ich mal gespannt“, sagte der Richter.

Der Verteidiger ließ auf Nachfrage offen, ob er das heutige Urteil anfechten wird.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 31.07.2024 auch im Radio auf WDR 2.

Unsere Quellen:

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • WDR-Reporter vor Ort