Anhaltender Widerstand gegen Roger-Waters-Konzert

Stand: 22.02.2023, 17:59 Uhr

Das Konzert des Musikers Roger Waters in der Kölner Lanxess-Arena Anfang Mai müsse abgesagt werden. Das fordern mehrere Fraktionen aus dem Stadtrat.

Von Jens Gleisberg

Roger Waters, der als Bandmitglied bei Pink Floyd bekannt wurde, wird von Kritikern die Unterstützung der anti-israelitischen und zum Teil antisemitischen BDS-Bewegung vorgeworfen. Die Bewegung will Israel wirtschaftlich, politisch und kulturell isolieren und wirft dem Staat die Unterdrückung der arabisch-palästinensischen Bevölkerung vor.

Absage gefordert

Die Kölner Synagogen-Gemeinde hatte schon vor einigen Wochen an die Geschäftsführung der Veranstaltungshalle geschrieben und die Kritik an Roger Waters deutlich gemacht. Die Lanxess-Arena allerdings verweist auf die bestehenden Verträge mit dem Veranstalter. Die Arena hatte nach eigenen Angaben vergeblich geprüft, ob sie eine außerordentliche Kündigung durchsetzen könnte.

Tourneeveranstalter geht auf Distanz

Die Lanxess Arena von außen bei Nacht | Bildquelle: Oliver Berg / picture alliance

Der Tourneeveranstalter, die Firma FKP Scorpio distanziert sich in einer Stellungnahme von Roger Waters' umstrittenen Äußerungen. Das Unternehmen schreibt:

"Unsere Vertragsunterzeichnung und die damit verbundenen Verpflichtungen für die betreffenden Shows von Roger Waters fallen in eine Zeit, bevor der Künstler Aussagen getätigt hat oder wir Kenntnis über einzelne Statements hatten, die wir selbst problematisch finden und keinesfalls unsere eigenen Ansichten widerspiegeln. Wir stehen darüber auch in engem Dialog mit dem Management, das über den berechtigten Diskurs informiert ist und unsere eigenen Ansichten kennt. Dazu zählt unter anderem, dass wir die BDS sowie den schrecklichen Angriffskrieg Russlands klar verurteilen."

Arena sieht sich vertraglich gebunden

Der Sprecher der Lanxess-Arena betont: "Die Äußerungen von Herrn Waters finden wir persönlich ebenfalls sehr problematisch, da sind wir uns inhaltlich mit dem Veranstalter vollkommen einig."

Allerdings gelte auch: "Sofern keine strafrechtlich relevanten Vorkommnisse wie Tatbestände der Volksverhetzung oder ähnliche Vergehen vorliegen, und eine Veranstaltung nicht Gegenstand behördlicher Beschränkungen oder Verbote ist, halten wir uns als Hallenbetreiber an die vertragliche Ausgangslage."