Säugling zu Tode geschüttelt: Drei Jahre Haft für Vater

Stand: 26.06.2024, 12:11 Uhr

Ein Mann aus Gummersbach muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er sein Baby zu Tode geschüttelt habe. Das Kölner Landgericht gab am Mittwoch das Urteil bekannt.

Von Markus Schmitz

Der 14 Wochen alte Junge war unterernährt und stark verletzt. Der Vater muss sich nun verantworten und ins Gefängnis, die Mutter ist verschwunden. Damit hat das Kölner Landgericht eine zwei Jahre alten Fall jetzt zu Ende gebracht.

Als die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung die Verletzungen des 14 Wochen alten Säuglings auflistet, gucken sich Zuhörer im Saal 112 des Kölner Landgerichts irritiert an. Es geht um gebrochene Rippen, ein Schütteltrauma und einen Schädelbruch. Diese Verletzungen seien durch Misshandlungen und durch minutenlanges Schütteln des Babys entstanden, so das Gericht.

Passiert sei das im Mai 2022, in einer Wohnung in Gummersbach-Derschlag, sagt die Richterin. Als der Säugling nach den Misshandlungen keine Lebenszeichen mehr von sich gab, riefen die Eltern Hilfe, zunächst bei Nachbarn, schließlich beim Rettungsdienst. Ihre Version von dem Vorfall: "Das Kind hat sich verschluckt, durch das Schütteln sollte es wieder beginnen, zu atmen." Diese Aussage hatte offenbar verhindert, dass Vater und Mutter damals festgenommen wurden. 

"Nur Eltern kommen als Täter in Betracht"

Das Baby wurde damals in die Kölner Uni-Klinik eingeliefert. Die Eltern tischten auch dort die Version auf, dass das Kind wegen einer Corona-Impfung in dem Zustand sei. Der Säugling hatte aber nie eine Corona-Impfung bekommen. Nach einigen Tagen starb der 14 Wochen alte Junge im Krankenhaus. Der Vater sei in der Klinik sehr aggressiv aufgefallen, teilte das Gericht mit.

Säugling zu Tode geschüttelt: Drei Jahre Haft für Vater 00:39 Min. Verfügbar bis 26.06.2026

Wer von beiden Eltern dem Kind letztlich die schweren Verletzungen zugefügt hat, konnte das Gericht nicht mehr feststellen. Deshalb lautet das Urteil gegen den Vater auf drei Jahre Haft wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge und Beihilfe zur Misshandlung.

 Eltern erscheinen nicht zum Prozess 

Als vor einigen Wochen der Prozess vor dem Kölner Landgericht begann, blieben die Stühle der Angeklagten frei. Weder die Mutter noch der Vater verantworteten sich. Daraufhin wurden Haftbefehle erlassen, doch nur der Vater konnte in seiner Wohnung in Bergneustadt festgenommen werden.

Die Mutter war wohl zu ihren Eltern nach Süddeutschland gezogen und hatte dort ein weiteres Kind bekommen, ihr drittes. Die Frau war nicht auffindbar. Möglicherweise flüchtete sie auch in ihr Heimatland Türkei. 

Der Vater stammt aus einer türkischen Minderheit und ist in Griechenland aufgewachsen. Dort hatte er nach eigenen Angaben nur sehr kurz die Schule und war schließlich nach Deutschland gekommen. Er war als  Hilfsarbeiter tätig.

Kind war unterernährt

Der Säugling litt zum Schluss an Unterernährung. Die Eltern haben ihre "Pflicht als Beschützergarant massiv vernachlässigt", so die Richterin. Dabei waren sie mit dem Kind sogar beim Arzt, der dringend dazu riet, das Baby ins Krankenhaus zu bringen, was die Eltern aber nicht machten. Die weiteren Kinder des Paares seien dem Gericht zufolge in Obhut genommen worden. 

Unsere Quellen:

  • Landgericht Köln
  • Reporter vor Ort