Prozess: Mordversuch an Nachbarn in Heiligenhaus Lokalzeit Bergisches Land 25.09.2023 01:45 Min. Verfügbar bis 25.09.2025 Von Wolfram Lumpe

Haftstrafe für 34-Jährigen aus Heiligenhaus

Stand: 30.10.2023, 17:55 Uhr

Ein 34 Jahre alter Mann aus Heiligenhaus muss wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer Brandstiftung für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Hintergrund der Tat war ein Streit mit den Nachbarn.

Von Wolfram Lumpe

Dramatische Szenen Ende Januar 2023 in Heiligenhaus: In letzter Sekunde rettet die Feuerwehr ein Ehepaar und dessen Säugling mit einer Drehleiter vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock.

Das Feuer hat ein direkter Nachbar gelegt - nachdem der zuvor mehrere Schüsse auf das Paar und das Baby abgegeben hatte. Dafür hat ihn das Landgericht Wuppertal am Dienstagnachmittag zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Motiv des Mannes war eine Auseinandersetzung mit den Opfern über seinen Marihuana-Konsum. Die Nachbarn hatten sich mehrfach beschwert, dass Rauch in ihre Räume gezogen war.

Reue und Geständnis zu Prozessbeginn

Der Angeklagte lies seinen Anwalt zu Prozessbeginn Ende September eine Erklärung verlesen. Tenor: Es tue ihm leid, was passiert sei. Er habe völlig den Kopf verloren und bereue, was er getan habe. Getrunken habe er auch.

Die Staatsanwaltschaft sagt: Der Angeklagte habe am Tatmorgen auf den Nachbarn gewartet, mit seinem Luftgewehr im Anschlag. Der aber schildert eine Begegnung mit dem Nachbarn, als er seine Tür geöffnet habe. Der habe ihn geschlagen. Dann erst habe er nach seinem Luftgewehr gegriffen. Einem Modell mit "hoher Durchschlagskraft".

Schüsse auf drei Menschen

Der Tatort des Nachbarschaftsstreits | Bildquelle: WDR

Mehrere Schüsse hat er auf das Paar abgegeben und beide verletzt. Dass die 25-Jährige ihren Säugling auf dem Arm trug, habe ihn nicht abgehalten. Der Nachbar blutete stark, auch dessen Frau erlitt Verletzungen, dem Baby passierte nichts. Laut Anklage eskalierte die Situation dann weiter: Das Gewehr des 34-Jährigen streikte.

Daraufhin ist er in seine Wohnung gegangen und hat hoch entzündliches Isopropanol geholt. Dann hat er die Tür der Nachbarn eingetreten und Feuer gelegt. Insgesamt wohl eine Eskalation, bei der die junge Familie ziemliches Glück hatte. Zu dieser Einschätzung kamen die Rettungskräfte nach ihrem Einsatz im Januar.

Klare Ansage des Gerichts 

Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer wurde zu Prozessbeginn deutlich: Nur durch den Defekt am Gewehr habe es keine tödlichen Verletzungen gegeben. Den behaupteten Angriff des Nachbarn auf den Angeklagten hat es nicht gegeben. Sein Ziel sei gewesen, den Mann zu töten. Den Tod der Familie habe er in Kauf genommen.