Online-Sex-Mitarbeiterin entlarvt Kindesmissbrauch - Haftstrafe

Stand: 11.08.2022, 17:02 Uhr

Während eines Sex-Videochats hatte ein Mann aus Merzenich seinen Stiefenkel sexuell missbraucht. Am Donnerstag hat das Aachener Landgericht den 57-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Von Helga Lennartz

Während eines Sex-Videochats hatte ein Mann aus Merzenich bei Düren seinen kleinen Stiefenkel sexuell missbraucht. Am Donnerstag hat das Aachener Landgericht den 57-Jährigen zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Zeugin bewies Zivilcourage

Der Fall konnte schnell gelöst und verhandelt werden. Das sei, so das Gericht, einer Frau zu verdanken, mit der der Angeklagte im vergangenen Februar auf einem kommerziellen Online-Sex-Portal gechattet hatte.

Die 37-Jährige hatte plötzlich einen Kinderkopf im Bild gesehen. Geistesgegenwärtig griff die Frau, die sich selbst als „Online-Animateurin“ bezeichnete, zum Handy und filmte unbemerkt den sexuellen Missbrauch des Jungen. Danach informierte sie ihren Arbeitgeber und die Polizei. Die Frau habe „Zivilcourage“ bewiesen, sagte die Vorsitzende Richterin im Urteil.

Kinder- und jugendpornografische Bilder auf Handy

Noch am gleichen Tag konnte der Angeklagte identifiziert und festgenommen werden. Der Familienvater aus Merzenich war bis dahin noch nie wegen sexuellen Missbräuchen aufgefallen. Seine Frau fiel aus allen Wolken und hat inzwischen die Scheidung eingereicht.

Bei einer späteren Wohnungsdurchsuchung wurden auf dem Handy und Laptop ihres Mannes zudem zahlreiche kinder- und jugendpornografische Bilddateien entdeckt – auch deswegen ist der 57-Jährige am Donnerstag verurteilt worden.

Laut Gericht war der Angeklagte oft auf dem Online-Sex-Portal unterwegs gewesen - für 9 Euro pro Minute. „Er gab mehrere Hundert Euro für die Chats aus“, stellte das Gericht fest.

Stiefenkel muss nicht aussagen

Im Prozess hatte der 57-Jährige alles zugegeben, die Beweise der Staatsanwaltschaft waren zu erdrückend. Mit dem Geständnis ersparte er seinem 7-Jährigen Stiefenkel die Aussage vor Gericht.  Das wurde von den Richtern positiv bewertet.

Vier Jahre und drei Monate muss der Mann nun ins Gefängnis. Ob er die ganze Strafe absitzen wird, ist unklar. Der 57-Jährige ist schwer lungenkrank und hat laut Verteidigung noch eine Lebenserwartung von fünf Jahren.