Bereits seit vielen Jahren läuft der Rechtsstreit um die Pipeline der Covestro Deutschland AG. In der am Dienstag geführten Verhandlung hatte der BUND NRW beklagt, dass die schon in der Erde liegenden Leitungen mangelhaft seien. Die verwendeten Schutzmatten eigneten sich nicht dafür, die Stahlrohre vor Schäden zu bewahren. Es handle sich dabei um nicht beherrschbare Risiken. Die Rohrleitung soll giftiges Kohlenmonoxid transportieren.
Pläne wurden schon geprüft
Der Naturschutzbund hatte unter anderem gefordert, die komplette Planfeststellung zu überprüfen. Bei einem Planfeststellungsverfahren entscheidet die Bezirksregierung darüber, ob und wie große Infrastrukturprojekte durchgeführt werden.
Eine solche Überprüfung ist aber nach Angaben der Richter nicht möglich, weil unter anderem das Oberverwaltungsgericht Münster die kritisierten Pläne bereits überprüft und für rechtmäßig befunden habe. Der Eingriff in die Natur bei den notwendigen Bauarbeiten für eine weitere Schutzmatte würde außerdem auf das Mindeste reduziert und der Artenschutz sei sichergestellt, so das Gericht.
Pipeline immer noch nicht in Betrieb
Die 67 Kilometer lange Pipeline ist zwar schon seit 2009 fertig, darf aber bislang nicht in Betrieb gehen, da immer noch 23 Gerichtsverfahren anhängig sind.
Auch die Stadt Solingen hatte bereits geklagt. Nach einer Aufforderung der Bezirksregierung in Düsseldorf war sie jedoch von der Klage zurückgetreten. Diese hatte gefordert, die betroffenen Grundstücke in der Ohlingser Heide zu verkaufen, ansonsten käme es hier zu einer Enteignung.