Eigentlich sollte die 67 Kilometer lange Leitung für das giftige Kohlenmonoxid die beiden Chemieparks in Dormagen und Krefeld schon längst verbinden. 2007 wurde ihr Bau genehmigt, schon seit 2009 liegt die Pipeline fertig unter der Erde. Gas darf aber nicht durchfließen.
In Dormagen fällt das Kohlenmonoxid als Abfallprodukt an. Im Chempark Krefeld-Uerdingen wird das CO dagegen bei der Produktion von Kunststoffen benötigt. Bislang wird es dort eigens mit reichlich Energieaufwand produziert.
Nach der Baugenehmigung folgten Proteste und zahlreiche Klagen. Ein Leitverfahren ging durch alle Instanzen. Als Letztes entschied vor gut einem Jahr das Bundesverwaltungsgericht: Die Planung und der Bau der CO-Pipeline sind rechtens. Jetzt kommen alle seitdem auf Halt gesetzten Verfahren nach und nach vor Gericht.
Angst vor Leitungsleck
So auch das Verfahren von zwei Klägerinnen aus Ratingen und Hilden, die gegen die Genehmigung der Bezirksregierung vor 16 Jahren vorgehen. Darunter auch Familie Roth. Die Pipeline, die das tödliche Gas transportieren soll, verläuft inzwischen weniger als 15 Meter entfernt vorbei an dem Haus der Mutter der Roths.
Das Risiko sei viel zu groß, meint die Familie. Wenn es zu einem Leck käme, wird es für alle Anwohnerinnen und Anwohner zu gefährlich. "Die Leitung ist deswegen so gefährlich, weil Kohlenmonoxid ein sehr heimtückisches Gas ist: Es ist geruchslos, es ist farblos und es führt nach wenigen Atemzügen zum Tod.", so Claudia Roth, die Tochter der Klägerin.
Covestro: "Ein Höchstmaß an Sicherheit"
Die Betreiberin Covestro hält dagegen und verspricht "ein Höchstmaß an Sicherheit, das über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht". Die Rohre seien sogar tiefer verlegt worden als gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hielten sie extrem hohen Druck aus und seien gegen Erschütterungen und Erdbeben geschützt.
Die Covestro Deutschland AG führt als Nachfolgerin der Bayer AG das Verfahren als Betreiberin fort. Die Pipeline soll erst in Betrieb gehen, wenn alle Verfahren entschieden sind.
Klagen abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute beide Klagen abgewiesen. Die Klägerinnen können noch in Berufung einlegen. Anfang Mai soll außerdem noch eine weitere Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) verhandelt werden. Im Juli folgen weitere Verfahren von den Kommunen Duisburg, Ratingen, Hilden, Langenfeld und Solingen.