Nach Überzeugung der Richter war dem 48-jährigen Düsseldorfer nicht nachzuweisen, dass er Ende August 2018 am Rande einer Firmenfeier einen angetrunkenen Kollegen zu Boden stieß.
Der inzwischen 44-jährige Kollege soll zuvor zwei weibliche Auszubildende sexuell belästigt haben. Er erlitt bei dem Zwischenfall einen Schädelbruch und irreparable Hirnschäden. Seitdem ist er dadurch schwerbehindert.
Anders als in erster Instanz schauten sich die Richter diesmal die damals vor dem Hotel auf Mallorca gemachten Überwachungsvideos in hoher Auflösung auf einer Großbild-Leinwand an.
Großbild bringt Klarheit
Zentral dabei waren vor allem die Schwarz-Weis-Aufnahmen der Hotelzufahrt. Die hatte Richterin Kerstin Vaupel im Vorfeld durchgesehen und moniert, "daß die sehr dunkel sind. Darauf sieht man ja gar nichts."
Das Großbild brachte dem Gericht nun Klarheit: "Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte bei dem Gerangel den Kollegen überhaupt berührt hatte."
Makler will rehabilitiert werden
"Ich bin nur froh, daß es vorbei ist", sagte Rene S. und ließ sich nach dem Prozess bereitwillig im Gerichtsflur mit seinen Verteidigern fotografieren. Der einfache Grund dafür: "Ich will rehabilitiert werden." Denn der vierfacher Familienvater war nach der erstinstanzlichen Verurteilung im vergangenen von seinem damaligen Arbeitgeber entlassen worden.
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den Makler in erster Instanz wegen schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Anklage hatte damals eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gefordert, seine Verteidigerin einen Freispruch.
Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 02.12.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Düsseldorf um 18.09 Uhr und im Radio auf WDR 2.