Allerheiligen - was am stillen Feiertag erlaubt ist und was nicht

Stand: 31.10.2023, 19:23 Uhr

In NRW ist Allerheiligen ein "stiller Feiertag" - man gedenkt der Toten an geschmückten Gräbern. An diesem gesetzlichen Feiertag sind allerdings ein paar Regeln einzuhalten.

Am 1. November erinnert die katholische Kirche an alle Menschen, die ein "heiligmäßiges" Leben geführt haben - also Menschen, die für ihr besonders christliches und vorbildliches Leben verehrt und deshalb offiziell heiliggesprochen werden.

Nach Lehre der Kirche ist jeder Gläubige zur Heiligkeit berufen. Entsprechend können auch viele andere Verstorbenen wie Heilige verehrt werden. Daraus wurde letztlich die Tradition, aller Toten zu gedenken, auch wenn eigentlich Allerseelen - am 2. November - der Totengedenktag ist.

Brauchtum rund um Allerheiligen und Allerseelen

An beiden Tagen besuchen viele die festlich geschmückten Gräber ihrer Angehörigen und entzünden dort lang brennende Grablichter, die im Dunkeln dann für ein weit sichtbares Lichtermeer sorgen. In katholisch geprägten Regionen gibt es Gräberumgänge und Gräbersegnungen durch Geistliche. Oft kommen hierzu Familienmitglieder aus nah und fern zusammen.

Allerheiligen ist ein gesetzlicher Feiertag

Nicht an Allerseelen, aber an Allerheiligen ist in den Bundesländern, wo der Tag auch gesetzlicher Feiertag ist, ein "stiller Tag". Dann gilt ein Tanzverbot, was allerdings immer häufiger in Frage gestellt wird. In der Regel sind auch Sportveranstaltungen - zumindest am Vormittag, besonders zu Gottesdienstzeiten - und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.

Am Gedenktag soll Ruhe einkehren

Sportliche Aktivitäten wie Joggen im Park sind erlaubt. Auch dürfen Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios öffnen. Für Veranstaltungen ergibt sich laut NRW-Gesetz, dass "sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen (...) und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden", verboten sind.

Speziell an Allerheiligen und dem Totensonntag gilt das für die Zeit von 5 bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum soll laut NRW-Gesetz auch bei Theater-, Film-, Musikaufführungen, Vorträgen und auch in Fernsehen und Radio "auf den ernsten Charakter der stillen Feiertage Rücksicht genommen werden".

Volksfeste, Diskos und Spielhallen haben Pause

Märkte, Verkaufsausstellungen, Volksfeste, Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskos sowie Spielhallen, Wettannahmestellen oder Briefmarkentauschbörsen müssen geschlossen bleiben. Das gilt - wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch für Videotheken und Autowaschanlagen. Selbst Wohnungsumzüge sind tabu.

Veranstaltungen und Restaurantbesuche erlaubt

Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen. Öffnen dürfen beispielsweise auch Museen und Zoos. Auch Restaurants und Cafés dürfen am stillen Feiertag öffnen.

Aber bevor es still wird, erstmal Party

Bevor an Allerheiligen Ruhe einkehrt, wird am Vorabend aber vielerorts noch Halloween groß gefeiert und Party gemacht - und sogar für Halloween gibt es Regeln.