Halloween: Was geht und was gar nicht? WDR aktuell 31.10.2023 Verfügbar bis 31.10.2025 WDR Von Diana Ahrabian, Bo Hyun Kim

"Süßes oder Saures, bitte": Was an Halloween erlaubt ist - und was nicht

Stand: 31.10.2023, 11:01 Uhr

Eier an der Hauswand, Böller im Briefkasten, Horrormasken hinterm Steuer. Halloween ist nicht nur lustig - und für die Polizei oft ein harter Tag.

Der Ruf "Süßes oder Saures" wird heute zu Halloween wieder in vielen Straßen zu hören sein. Während die einen ein heiteres Gruselfest feiern, haben andere es in der Vergangenheit zu weit getrieben. Die Polizei Bielefeld appelliert in diesem Zusammenhang auch an Eltern: "Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu unangenehmen Folgen kommt." Die Polizei im Rhein-Kreis-Neuss schreibt an alle Feiernden gerichtet: "Scheuen Sie sich nicht, in bedrohlichen Situationen die 110 zu wählen."

Hier haben wir Fragen und Antworten für ein rechtssicheres Gruselfest zusammengestellt:

Was ist an Halloween problematisch?

Gruselgestalten | Bildquelle: dpa/Silvia Marks

In den vergangenen Jahren gab es rund um Halloween eine Vielzahl von Zwischenfällen, bei denen aus dem spaßigen Gruseln Sachbeschädigungen, Gewalttaten oder Nötigungen wurden. Aber nicht nur solche extremen Fälle können bei der Polizei landen. Auch wenn sich jemand auf der Flucht vor Schreckgestalten verletzt, kann dies ein Fall für die Polizei sein. Besonders heikel ist eine "Bewaffnung" zum Kostüm. Wer eine Waffenattrappe mit sich führt, muss mit Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz rechnen.

Wo ist Schluss mit lustig?

Wie zu jedem anderen Anlass auch ist dies bei den vom Gesetz festgelegten Regeln der Fall. Wer mit "Süßes oder Saures" Süßigkeiten erbittet, kann das machen, ohne aber auf die Herausgabe bestehen zu können. Das Süße soll freiwillig und gern gegeben werden - das Saure eine leere, spaßig gemeinte Drohung bleiben.

Was sind typische Halloweenvergehen?

Mit Eiern beworfene Hauswände und Autos, umgeschmissene Mülltonnen, demolierte oder in Brand gesetzte Briefkästen, gegen Fensterscheiben geworfene Böller, herausgehobene Gullydeckel oder Graffitis speziell zu Halloween - die Liste der bei der Polizei gemeldeten vermeintlichen Scherze ist deutschlandweit lang. Immer wieder werden Kindern auch die gesammelten Süßigkeiten geklaut. Ein spezielles Phänomen aus verschiedenen Großstädten sind Gruppen, die vor allem im Umfeld von Bahnhöfen gezielt Streit suchen und provozieren oder sogar mit Feuerwerkskörpern auf Menschen zielen. Alle diese Vergehen haben eins gemeinsam: Sie sind verboten und strafbar.

Welche Strafen drohen?

Die Polizei kontrolliert bundesweit verstärkt. Wer erwischt wird, muss etwa bei einer Sachbeschädigung Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft fürchten. Bis zu drei Jahre Haft drohen sogar bei einer sogenannten gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Das sind Sachen der öffentlichen Nutzung wie Grab- und Denkmäler, aber auch Parkbänke. Dabei können in einer Gruppe auch diejenigen bestraft werden, die nicht selbst Schäden anrichten. Ihnen drohen Strafen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung.

Kürbis aushöhlen für Halloween Yvonne und Christian retten die Welt (ein kleines bisschen) 14.10.2023 02:41 Min. Verfügbar bis 11.10.2033 WDR 4

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Dürfen Kinder allein losziehen?

Auch hier gilt, dass Halloween nicht die Regeln - in dem Fall die Aufsichtspflicht - aufhebt. Bei kleineren Kindern zumindest sollte ein Erwachsener bei der Süßigkeitensuche dabei sein und zumindest ein wachendes Auge auf seine Kinder haben. Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder auch für die Streiche sensibilisieren und sie von Sachbeschädigungen und anderen Straftaten abhalten. Auch sollten die Erwachsenen sie ermutigen, sich nicht durch einen Gruppenzwang an Taten zu beteiligen, die verboten sind.

Wer ersetzt Schäden?

Falls der Verursacher einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung festgestellt wird, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten kann eine Wohngebäudeversicherung Betroffenen Schäden durch mutwillige Beschädigung zumindest teilweise ersetzen.

Gilt ein Horrorchauffeur als Scherz?

Ein Zombie bei der Halloween-Parade in Essen | Bildquelle: WDR/ dpa

Die Kinder verkleiden sich, der Vater oder die Mutter fährt sie mit Horrormaske von Haus zu Haus: Was in die Szenerie passt, kann aber auch mit einem Bußgeld für den Autofahrer enden. Denn das Verhüllen des Gesichts während der Fahrt ist verboten - Zuwiderhandlungen kosten 60 Euro. Alkohol am Steuer sollte ohnehin tabu sein. Auch verboten ist ein sperriges Grusel-Kostüm, schreibt die Polizei Neuss.

Woher kommt eigentlich der Halloween-Brauch?

Halloween wird als Brauchtum am 31. Oktober gefeiert, dem Vorabend des Allerheiligentages, englisch "(All) Hallows' Eve(ning)". Die Tradition, schauerlich grinsende Kürbisköpfe aufzustellen, hat ihren Ursprung in einem Fest der Kelten. In der irischen Mythologie kommen Gestorbene in dieser Nacht aus dem Totenreich zurück. Mehr dazu gibt es hier:

Unsere Quellen:

  • Mitteilungen der Polizei im Rhein-Kreis-Neuss und Bielefeld
  • Material der Nachrichtenagenturen afp und dpa

Kommentare zum Thema

  • So ein Rodden 01.11.2023, 14:39 Uhr

    Wer an Hällouiehn mit rozzig-cozzigem Gesicht unterwegs ist, kriegt Brüüwürfel

  • Rumpelstilz 01.11.2023, 14:07 Uhr

    Halloween sollte ein angenehmes Fest ohne jeglichen negativen Begleiterscheinungen sein. Für Krawallmacher wünsche ich mir wirklich harte Strafen statt dummer Sozialkuschelei.

  • Alex63 31.10.2023, 22:48 Uhr

    So richtig, man muss nicht jeden Mist mitmachen. Aber von den Eltern bekommt man Beleidigungen an den Kopf geschmissen. Gehört nicht zu unserer Tradition. Es ist Reformationstag und kein Tag für Kommerz, Randale und Abgreife.