Die Landesregierung hat die neue Corona-Schutzverordnung für NRW beschlossen. Sie ist am Sonntag in Kraft getreten und ist befristet bis zum 30. April 2022. Wie vom Bund durchs Infektionsschutzgesetz vorgegeben, bleibt nur noch ein Basisschutz bestehen. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht
- in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.)
- in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose
- im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV)
Hier gilt weiterhin die Testpflicht
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden
- Nicht-Immunisierte Personen müssen in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten einen Test vorlegen
Appell an Eigenverantwortung durch Wüst und Laumann
Die Landesregierung hat anders als Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern keine eigenen Gesetze mit schärferen Regeln beschlossen. Nach Auffassung der Landesregierung sei die Anwendung der sogenannten Hot-Spot-Regelung für ganz NRW nicht rechtssicher.
Stattdessen appellieren sowohl Ministerpräsident Hendrik Wüst als auch der Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (beide CDU) an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Laumann sagte: "Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind." Das sei man den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig. Sie gingen seit langem an ihre Belastungsgrenzen.
Laumann: Weiterhin möglichst viel Sicherheit bieten
Laumann appelliert an Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: "Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben."
Ähnlich äußert sich Ministerpräsident Wüst im Kölner Stadt-Anzeiger (Samstagsausgabe). Er verweist auf die hohen Inzidenzen und sagt: "Ich persönlich appelliere daher an jede und jeden, zumindest vorerst auch weiterhin freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen, um sich und andere wirkungsvoll zu schützen." Eine Maske zu tragen "ist wenig Aufwand und Beeinträchtigung – aber ein großes Plus an Sicherheit", so der Ministerpräsident.
Viele Kultureinrichtungen bleiben bei Maskenpflicht
Eine Sprecherin der Oper am Rhein mit Häusern in Düsseldorf und Duisburg begründete das Festhalten an der Maskenpflicht damit, dass, anders als im Supermarkt, in der Oper keine Wahl bestehe, wie nah man anderen Menschen kommen möchte. Die 3G-Regel ist aber am Sonntag ausgelaufen. In Köln hingegen gelten in der Oper weiterhin Maskenpflicht und 3G. Das Theater Köln und das Theater Dortmund wollen ebenfalls an der Maskenpflicht festhalten.