Die Opfer der Amokfahrt von Münster können auf eine finanzielle Entschädigung setzen. Zwar gilt das - reformbedürftige - Opferentschädigungsgesetz des Bundes nicht bei Gewalttaten, die mit einem Fahrzeug begangen wurden. Es soll aber wie schon bei der Lastwagen-Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt eine Härtefallregelung greifen.
Das versprach am Donnerstag (12.04.2018) die NRW-Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz.
Erste Bewährungsprobe für die Opferschutzbeauftragte
Wie viel Geld es für die Opfer geben wird, hängt vom Einzelfall ab. Auchter-Mainz wollte keine Summen nennen. Betroffene können ihre Ansprüche bei den Landschaftsverbänden geltend machen.
Auchter-Mainz ist erst seit dem 1. Dezember Opferschutzbeauftragte des Landes. Die Amokfahrt von Münster ist ihre erste große Bewährungsprobe. Ein 48-Jähriger hatte mit einem Campingbus zwei Menschen getötet und rund 20 zum Teil lebensgefährlich verletzt. Anschließend erschoss er sich selbst.
"Schicksale waren teils erschütternd"
Sie sei noch am Tag des Vorfalls nach Münster gefahren, erzählt Auchter-Mainz am Donnerstag. Dort habe sie zunächst Gespräche mit den Helfern und Notfallseelsorgern vor Ort geführt. Später habe sie mit Opfern gesprochen. Details darf und will sie nicht verraten. "Die Schicksale waren teilweise erschütternd", sagt sie nur.
Allen Opfern hat sie Hilfe angeboten und Kontakt beispielsweise zu Trauma-Ambulanzen vermittelt. Bislang habe sie auf ihrer Liste 40 bis 50 Opfer: Verletzte, Helfer, Zeugen des Vorfalls. Erfahrungsgemäß könnten noch weitere Opfer hinzukommen, die sich noch nicht bei der Polizei gemeldet hätten, sagt Auchter-Mainz.
So habe sich ein Leichtverletzter, der nach dem Vorfall einfach weggegangen war, bei ihr gemeldet. Nach eigenen Worten denkt die ehemalige Staatsanwältin und Richterin auch darüber nach, Kontakt zu den Eltern des Todesfahrers aufzunehmen.
NRW-Justizminister kritisiert Bundesregierung
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) lobte die Arbeit der Opferschutzbeauftragten. Sie habe ihre Aufgabe hervorragend bewältigt. Gleichzeitig kritisierte Biesenbach die neue Bundesregierung. Diese hat zwar ebenfalls einen Opferbeauftragten eingesetzt, allerdings solle er laut Biesenbach nur Opfern von Terroranschlägen betreuen.
"Staatliche Hilfe darf nicht vom Motiv des Täters abhängen", findet Biesenbach. Er will die anderen Bundesländern nun überzeugen, selbst Opferschutzbeauftragte einzusetzen.