Keine Maske mehr im Fernverkehr: Lauterbach kündigt Ende der Corona-Maßnahme an

Stand: 13.01.2023, 14:48 Uhr

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr wird zum 2. Februar in ganz Deutschland aufgehoben. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Bundesregierung auf mehr Eigenverantwortung setzen.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitagvormittag in Berlin mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. "Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", sagte Lauterbach.

Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April dauern.

FDP forderte Ende der Maskenpflicht "so schnell wie möglich"

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Mittwoch, das Ende müsse "so schnell wie möglich" kommen. Er verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Corona-Maßnahme. Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.

Lauterbach hatte ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen zuletzt nicht ausgeschlossen. "Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen", hatte der SPD-Politiker dem "Stern" gesagt, ohne sich auf ein Datum festzulegen.

Auch NRW verzichtet auf Maskenpflicht im Nahverkehr

Im öffentlichen Nahverkehr ist die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. NRW zieht am 1. Februar nach. Auch Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang Februar.

Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.