Lärmende Laubbläser: Sind sie wirklich nötig?

Stand: 10.10.2023, 11:55 Uhr

Jetzt im Herbst sind sie wieder im Einsatz. Motorgetriebene Laubbläser sorgen für saubere Straßen. Das Problem: Teilweise sind die Geräte so laut wie ein frisiertes Mofa.

Brräääääähmmmmm - so klingt der Herbst: Laubbläser sind das Mittel der Wahl, wenn es darum geht Wege und Grünflächen von toten Blättern zu befreien. Allerdings sorgen die Geräte immer wieder für Streit, weil sie teilweise ohrenbetäubend laut sind. Auch aus ökologischer Sicht sind Laubbläser problematisch. Gibt es Alternativen? Und wie ist die Rechtslage? Fragen und Antworten.

Welche Geräte sind auf dem Markt?

Viele Modelle haben zwei Funktionen: Sie können entweder die welken Blätter in einen Fangsack einsaugen, oder mit einem starken Luftstrom das Laub zu kleinen Haufen auftürmen, die anschließend per Hand oder per Kehrmaschine beseitigt werden. Die günstigsten Geräte gibt es schon zu Preisen unter 30 Euro, für leistungsstarke Modelle werden gewöhnlich mehrere Hundert Euro fällig. Besonders stark und effektiv sind benzinbetriebene Geräte, die aber im Betrieb viel Lärm verursachen. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) liegen die durchschnittlichen Emissionen bei 91 Dezibel - das ist so laut wie ein Presslufthammer.

Inzwischen gibt es allerdings auch ein großes Angebot von akkubetriebenen Laubbläsern, die im Betrieb erheblich leiser sind: Laut LANUV liegt der Schallpegel durchschnittlich 11 Dezibel niedriger als bei ähnlich leistungsstarken Geräten mit Benzinantrieb. Das ist nicht nur für Anwohner viel angenehmer, sondern auch für den Anwender selbst. Denn eine zu lange andauernde Belastung von über 80 Dezibel kann das Gehör dauerhaft schädigen, wenn bei der Arbeit kein Hörschutz getragen wird.

Gibt es gesetzliche Grenzen bei der Lautstärke?

Noch nicht. Die Europäische Kommission plant jedoch, in einer künftigen Verordnung Lärmgrenzen für Laubsauger und -bläser einzuführen. Laut Bundesumweltamt ist mit neuen Verordnung allerdings nicht vor 2025 zu rechnen.

Müssen auch Privatleute Laub beseitigen?

Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Deshalb müssen die Kommunen das Laub regelmäßig von öffentlichen Verkehrswegen entfernen. In der Regel übertragen Gemeinden ihre Räum-, und Reinigungspflicht für Gehwege vor Privatgrundstücken auf die Anlieger. Stürzt ein Passant, weil der Hausbesitzer das Laub auf dem Trottoir nicht entfernt hat, hat er unter Umständen Anrecht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das Bild zeigt nasses Herbstlaub und einen Kehrbesen. | Bildquelle: picture alliance / BeckerBredel

Anders als beim Schneeräumen muss das Laub aber in der Regel nicht sofort und vollständig entfernt werden, sobald es gefallen ist. Laub fällt im Herbst immer. Gerichtsurteile zum Thema zeigen, dass von Passanten deshalb beim Thema Herbstlaub grundsätzlich mehr Eigenverantwortung und Vorsicht erwartet wird.

Wann dürfen die Geräte benutzt werden?

Für Laubbläser und -sauger gelten dieselben Regeln wie für andere lautstarke Geräte wie Rasenmäher oder Kettensägen: In Wohngebieten dürfen sie gewöhnlich nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Kommunen können in ihren Satzungen auch strengere Regeln für den Lärmschutz festlegen. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer. Außerhalb dieser Zeiten muss mit Rechen und Besen gearbeitet werden.

Wie ist die Öko-Bilanz von Laubsaugern?

Mal ganz abgesehen von den Emissionen, die benzinbetriebene Laubbläser erzeugen, raten Umweltverbände dringend von der Nutzung solcher Geräte ab. Denn durch den Luftdruck würden Millionen Insekten und andere Kleintiere getötet, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Grundsätzlich sollte deshalb das Laub auf Rasenflächen unangetastet bleiben und nur befestigte Wege geräumt werden, raten die Umweltschützer. Dabei sollte man möglichst nur mit Rechen und Besen arbeiten.

Für Städte und Gemeinden ist die aufwändige Handreinigung allerdings meist nicht möglich. Vor zwei Jahren hatte die Stadt Dormagen auf einer Versuchsfläche getestet, wie hoch der Arbeitsaufwand ohne den Einsatz von Laubbläsern ausfällt. Das Ergebnis: Es dauert vier Mal so lang, bis die Fläche frei ist.

Quellen

  • LANUV-Bröschüre: "Lärm durch Laubbläser und Laubsauger"
  • Land NRW: "Neue Broschüre gibt Tipps für weniger Lärm"
  • Umweltbundesamt: "Wohin mit dem Laub?"
  • BUND: "Laubsauger und Laubbläser schaden Mensch und Natur"

Kommentare zum Thema

  • Thorsten 11.10.2023, 12:13 Uhr

    Hier im Düsseldorfer Wohngebiet sind von Montag bis Freitag Hausmeisterdienste unterwegs, die den ganzen Tag ihren Maschinenpark ausleben, am meisten Laubbläser und Kantentrimmer. Unabhängig von der Jahreszeit, denn mit einem Laubbläser kann man ja nicht nur Laub wegblasen sondern auch Staub und Schmutz, wofür man sonst einen Besen in die Hand nehmen müsste. An die Ruhezeiten der 32. BImschV; verboten also vor 9 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 17 Uhr, hält sich niemand. Auch das informierte Ordnungsamt macht nichts.

  • Tabea Huber 11.10.2023, 10:11 Uhr

    Warum das Laub nicht einfach schön mit den Rechen rechen? Das Geräusch des Rechens auf dem Asphalt oder auf sandigem Untergrund hört sich schön an, es gehört zu meinen frühen Herbsterinnerungen. Während Laubbläser nur aggressive Gefühle hervor beschwören ist das Rechen von Laub verbunden mit Meditation und dem intensiven Sein im Hier und Jetzt.

  • Sylvia 11.10.2023, 09:52 Uhr

    Diese Dinger sind das mit schrecklichste was auf dem Markt ist. Nicht das diese unverschämt laut sind, auch die Kleintiere werden dadurch getötet oder verletzt.