Es hat lange gedauert und viele Nerven gekostet, doch nun ist es geschafft: Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt - auch bekannt als "Heizungsgesetz". Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit. Damit kann das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.
Seit Monaten beschäftigen sich nicht nur Politik, Wirtschaft und Umweltverbände mit dem Gesetz. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher schauen genau auf das Thema. Was sind die drängendsten Fragen? Wonach wird im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz am meisten in Internet gesucht? Wir geben Antworten.
Was ist das Ziel?
Ab dem 1. Januar 2045 sollen sämtliche Gebäude in Deutschland klimafreundlich beheizt werden. Um das zu erreichen, will die Bundesregierung ein Förderprogramm aufsetzen und schrittweise Regeln verschärfen. So sollen Hausbesitzer dazu gebracht werden, ihre Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundlichere Heizungen auszutauschen und beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärme zu nutzen.
Wie viele Haushalte sind betroffen?
Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gab es 2022 in Deutschland knapp 32 Millionen Wohnungen, die mit Öl oder Gas beheizt werden. Das entspricht 74 Prozent aller Wohnungen. Bedeutet: In knapp drei Viertel der Wohnungen muss in den kommenden 21 Jahren die Heizung ausgetauscht werden. In NRW liegt die Quote der Wohnungen mit Öl- und Gasheizungen bei 76,8 Prozent und somit etwas über dem Bundesdurchschnitt.
Ab wann gilt das Gesetz? Welche Fristen gibt es?
Ab 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Zunächst gelten die neuen Regelungen allerdings erst einmal nur in Neubaugebieten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. "Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen", betont die Bundesregierung.
Parallel zum GEG wird in Deutschland eine verpflichtende Wärmeplanung eingeführt. Diese muss in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Gemeinden ab 2028 vorliegen. Ein solcher Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Verbraucher, die eine neue Heizung einbauen, sollen so mehr Sicherheit bei der Planung haben.
Was ist, wenn meine Öl- oder Gasheizung kaputt geht?
Während einer Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort die kommunalen Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.
Das Heizungsgesetz sieht eine Beratungspflicht vor, wenn jemand in der Übergangszeit plant, eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen. Laut Verbraucherzentrale NRW zahlt sich ein Wechsel zu einer klimaneutralen Heizung wegen der "attraktiven Förderprogramme" oft schnell aus. Außerdem machten die CO2-Abgabe und die gestiegenen Brennstoffpreise das Heizen mit Gas und Öl jedes Jahr deutlich teurer.
Auch die Bundesnetzagentur warnt vor Kostenfallen durch Gas- und Ölheizungen. "Ganz allgemein raten wir davon ab, jetzt Investitionen vorzuziehen und noch schnell eine fossile Heizung einzubauen. Das wird auf lange Sicht teuer", sagte ein Sprecher der Agentur im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Welche finanziellen Anreize gibt es zum Heizungstausch?
Wer eine klimaneutrale Heizung einbaut, bekommt mindestens 30 Prozent der Kosten erstattet. Bei Menschen mit geringem Einkommen legt der Staat weitere 30 Prozent drauf. Auch Schnelligkeit wird belohnt: Wenn die Heizung bis 2028 getauscht wird, gibt es weitere 20 Prozent Förderung. Insgesamt ist die Maximalförderung auf 70 Prozent gedeckelt, zudem gibt es Obergrenzen für bestimmte Gebäudetypen. Die soll bei einem Einfamilienhaus beispielsweise bei 30.000 Euro liegen, der maximale staatliche Zuschuss würde hier also 21.000 Euro betragen.
Außerdem sind zinsgünstige Kredite der Förderbank KfW geplant - für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr.
Welche Kosten entstehen für Mieter, wenn der Vermieter die Heizung tauscht?
Die Vermieter können bei einer Förderung bis zu zehn Prozent der nicht übernommenen Kosten für die Heizung auf die Miete umschlagen. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Zusätzlich gibt es eine Sozialklausel, falls die Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ansteigt.
Über dieses Thema berichten wir am 08.09.2023 auch in der "Aktuellen Stunde" im WDR Fernsehen sowie im Hörfunk.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen: dpa, Reuters, AFP
- Verbraucherzentrale NRW
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Neue Osnabrücker Zeitung