Kann ich noch Briefwahl beantragen?
Eigentlich ist es dafür jetzt zu spät. Bis Freitag um 18 Uhr konnten die Briefwahlunterlagen regulär beim Wahlamt der Kommunen beantragt werden. Doch in bestimmten Fällen ist das auch jetzt noch möglich.
Was ist, wenn ich kurzfristig krank werde?
In Ausnahmefällen lassen sich auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen. "Diese Ausnahmefälle umfassen beispielsweise eine plötzliche Erkrankung, aufgrund derer Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können", schreibt etwa die Stadt Köln.
Ich habe Briefwahl beantragt, aber noch nichts bekommen. Was nun?
Leider ist es am Sonntag zu spät, neue Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Frist ist am Samstag, 12 Uhr, abgelaufen.
Kann ich meinen Wahlschein noch per Post verschicken?
Das ist inzwischen nicht mehr möglich. Denn die Wahlbriefe müssen bis Sonntag um 18 Uhr eingehen, sonst werden sie bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Ab sofort kann der Wahlbrief nur noch direkt bei der Heimatgemeinde abgegeben werden. Wo genau das jeweils möglich ist, schreiben die Kommunen in der Regel auf ihren Internetseiten.
Ich habe Briefwahl beantragt und schon einen Wahlschein bekommen. Kann ich trotzdem ins Wahllokal gehen?
Grundsätzlich können Wahlberechtigte mit dem Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, auch im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Dafür muss man sich im Wahlraum ausweisen und den Wahlschein abgeben.
Wer aber sein Kreuz schon gemacht hat und alle Unterlagen in den Wahlbrief gepackt hat, kann den nicht einfach am Sonntag im Wahllokal abgeben. Darauf weist zum Beispiel die Stadt Köln hin. Dort kann der Umschlag beim Wahlamt in Köln-Kalk - oder am Sonntag auch beim Briefwahlzentrum in der Koelnmesse - abgegeben werden. Infos, wo im Rest von NRW die Wahlbriefe abgegeben werden können, gibt es bei den jeweiligen Kommunen.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Informationen der Bundeswahlleiterin und des NRW-Innenministeriums
- Wahlamt der Stadt Köln