Was die Wahlunterlagen beinhalten und was man tun muss, wenn man seine Stimme per Briefwahl abgeben will, erklären wir hier. Außerdem erklären wir, warum rund 3,5 Millionen Menschen mehr wahlberechtigt sind, als bei der letzten Europawahl.
Stichtag 19. Mai
Bis zum 19. Mai müssten bei allen wahlberechtigten und ins Wählerverzeichnis eingetragenen Menschen in NRW die Wahlunterlagen eingegangen sein. Wer bis jetzt keine Wahlunterlagen erhalten hat, aber wählen möchte, sollte sich nach Pfingsten umgehend mit dem Wahlamt vor Ort in Verbindung setzen und die Unterlagen nachfordern. Bei der Gemeindebehörde kann außerdem vom 20. bis einschließlich 24. Mai während der Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis eingesehen werden.
In den Wahlunterlagen befindet sich die Wahlbenachrichtigung. Diese ist der Nachweis für den Eintrag im Wählerverzeichnis und somit für die Berechtigung, an der Europawahl teilzunehmen. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch das Wahllokal angegeben, in dem man am 9. Juni seine Stimme abgeben kann. Zudem enthalten die Wahlbenachrichtigungen Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen.
Unbedingt nötig ist die Wahlbenachrichtigung zum Wählen aber nicht. Wer seine etwa verloren hat, kann sich im Wahllokal unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses - Wahlberechtigte aus anderen Staaten der Europäischen Union durch ihren Identitätsausweis - ausweisen.
In NRW sind 13,8 Millionen Menschen wahlberechtigt. Darunter sind auch 820.000 EU-Bürger, die nicht aus Deutschland kommen - sie müssen allerdings bis zum 19. Mai im Wählerverzeichnis ihres Wohnorts eingetragen sein, um hier wählen zu können. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Wegzug zuletzt gemeldet waren.
Briefwahl beantragen - so funktioniert’s
Wer am 9. Juni nicht zu Hause ist, oder aus anderen Gründen lieber in den eigenen vier Wänden wählen möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Dafür muss bei der Gemeinde der sogenannte Wahlschein beantragt werden. Das geht persönlich oder schriftlich (Brief, Fax und E-Mail), in vielen Gemeinden auch online. Letztmöglicher Zeitpunkt zum Beantragen des Wahlscheins ist Freitag vor dem Wahltag (7. Juni), 18 Uhr.
Mit dem Versand des Wahlscheins werden laut der Bundeswahlleiterin automatisch die Briefwahlunterlagen mitgeschickt. Diese müssen am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Es wird empfohlen, die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken. Die Unterlagen können auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebener Stelle abgegeben werden.
Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt
Zur Europawahl 2024 sind 65 Millionen Menschen in Deutschland wahlberechtigt. Das sind knapp 3,5 Millionen Menschen mehr als noch bei der letzten Wahl vor fünf Jahren. Das liegt daran, dass in Deutschland das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.
Kritiker argumentieren zwar, dass 16-Jährige noch nicht über die Reife und das Wissen verfügten, um kluge Wahlentscheidungen zu treffen, es gibt aber auch Befürworter. "Wenn wir von 16-, 17-Jährigen sprechen, dann kann man sagen, dass sie kognitiv auf dem Level von Erwachsenen sind", sagt etwa Entwicklungspsychologin Anna Lang von der Uni Erfurt. Allerdings sind im Vergleich zu Erwachsenen sehr viele junge Menschen unsicher, wen sie im Juni wählen sollen.
Unsere Quellen:
- Bundesportal verwaltung.bund.de
- Deutscher Bundestag