Anlass ist der 30. Jahrestag der Aufhebung des Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches an diesem Dienstag (11.06.2024). Der Paragraf wurde im Deutschen Kaiserreich 1871 eingeführt und stellte Homosexualität unter Strafe. Er wurde zwar 1969 geändert, aber erst 1994 vollständig abgeschafft. Lehmann sagte der Deutschen Presse-Agentur, nötig sei ein expliziter Schutzstatus für queere Menschen im Grundgesetz. Artikel 3 verbiete zwar die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder Glaube. Das Merkmal der sexuellen Identität fehle aber bislang.
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