Es soll Familien, die in der NS-Zeit verfolgt wurden, dabei helfen, gestohlene Kunst zurückzubekommen. Geplant sind dafür mehrere Änderungen, unter anderem am Kulturgutschutzgesetz. So sollen Verkäufer und Händler von NS-Raubkunst künftig verpflichtet werden, über Kunstwerke und deren Provenienz Auskunft zu geben. Für betroffene Familien kann das wichtig sein, um ihren Rechtsanspruch auf ein Kunstwerk durchzusetzen. Außerdem sollen die Verjährungsfristen für die Rückgabe von NS-Raubkunst geändert werden. Für strittige Fälle soll künftig ein Schiedsgericht in Frankfurt am Main zuständig sein.
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