Der Eigentümer wollte das Gebäude aus dem 17. Jahrhundert abreißen und dort Parkplätze bauen. Doch das Gericht stellte klar, dass der Denkmalschutz Vorrang hat.
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige jüdische Synagoge, die 1633 in einem Hinterhof versteckt errichtet wurde. Sie steht seit 1988 unter Denkmalschutz.
Die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach begrüßte die Entscheidung. Es sei wichtig, dieses einzigartige Zeugnis jüdischen Lebens zu erhalten.
Der Eigentümer kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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