Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dieses Vorgehen verletze keine Urheberrechte des Fotografen. Ein solches Verhalten sei üblich und eine vertragsgemäße Nutzung der Fototapete, erklärten die Richter. Geklagt hatte ein Unternehmen, das Fototapeten verkauft. Es störte sich an mehreren Fällen, in denen Käufer Aufnahmen der Tapeten im Internet veröffentlicht hatten. Das Unternehmen war zuvor schon in mehreren Instanzen vor dem Amtsgericht und Landgericht in Düsseldorf gescheitert.
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