AfD-Mitglieder nehmen an Geheimtreffen teil.

Gericht weist Beschwerden gegen Correctiv-Recherchen zurück

Stand: 28.03.2024, 12:07 Uhr

Nach den Correctiv-Berichten zu einem rechtsradikalen Geheimtreffen sind zwei Beschwerden gegen die Recherchen vor Gericht gescheitert.

Das Recherchenetzwerk Correctiv hatte im November über das Treffen in Potsdam berichtet. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hatte als einer der Teilnehmer Beschwerde eingelegt. Er sieht sich an mehreren Stellen falsch dargestellt. In einem Punkt hatte ihm das Landgericht Hamburg zuvor Recht gegeben. In zwei weiteren unterlag er aber - am Landgericht und jetzt auch am Oberlandesgericht Hamburg. Die Formulierungen des Correctiv-Netzwerks seien zulässig, heißt es in der Entscheidung. In einer weiteren Klage hatte ein Unternehmer gegen seine Namensnennung im Correctiv-Bericht geklagt. Auch seine Beschwerde wurde zurückgewiesen. Beide Kläger können noch gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen.

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