Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit dem Bundeskartellamt Recht gegeben. Die Behörde stuft den US-Technologiekonzern seit 2023 als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ein. Auf dieser Grundlage kontrolliert das Amt Apple und auch andere Digitalkonzerne schärfer als andere. Dagegen hatte sich Apple vor Gericht gewehrt. Ähnlich hatte der Bundesgerichtshof auch schon im Fall von Amazon entschieden.
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