Hintergrund sind Befürchtungen, dass durch die neuen Wohnungen der Lärmschutz verschärft und der Spielbetrieb auch mit Konzerten eingeschränkt werde. Deswegen will der Theaterbetreiber die Wohnungen auf dem ehemaligen Gelände einer Druckerei verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage gegen die Baugenehmigung abgewiesen. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht in Münster damit beschäftigen.
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