Das Verfassungsgericht hat eine Klage dagegen abgewiesen. Menschenrechtler, Rechtswissensachaftler und ugandische Politiker hatten dagegen geklagt. Das umstrittene Gesetz stellt homosexuelle Handlungen seit einem Jahr unter Strafe, von lebenslanger Haft bis hin zur Todesstrafe, die aber seit Jahren in Uganda nicht mehr vollstreckt worden ist.
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