Der Rheinischen Post sagte sie, dass Hochschulleitungen in solchen Fällen vom Hausrecht Gebrauch machen müssten, um mutmaßliche Täter von Universitäten auszuschließen. In vielen Bundesländern seien Exmatrikulation in schweren Fällen möglich.
Anfang des Monats war in Berlin ein jüdischer Student von einem Mitstudenten angegriffen und verletzt worden. Als Konsequenz will der Berliner Senat das Hochschulgesetz verschärfen.
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