Mopswelpe auf dem Arm seines Halters

Tiere im Testament

Stand: 22.02.2019, 13:33 Uhr

Schreckliche Vorstellung: Man selbst verstirbt und das Haustier bleibt allein zurück. Sinnvoll ist, frühzeitig festzulegen, was in diesem Fall geschehen soll. Einige Tipps.

Kann ich mein Haustier absichern, indem ich es als Erben einsetze?

Da Tiere nach deutschem Recht als Sache gelten, können sie selbst nicht erben. Erben können nur Menschen. Steht ein Tier als Erbe im Testament, kann sogar das ganze Dokument ungültig sein. Aber es gibt andere Lösungen.

Das Tier vererben oder vermachen

Hat der Tierhalter vor seinem Tod nicht schriftlich geregelt, was aus dem Tier werden soll, gehört das Tier automatisch zur Erbmasse und geht an den/die Erben. Diese entscheiden dann darüber, was mit dem Tier passiert.

Wer vorsorgen möchte, sollte eine Vertrauensperson auswählen und mit ihr gut besprechen, welche Möglichkeiten in Frage kommen. Denn ja, ein Tier kann einer Person vererbt oder vermacht werden, diese ist allerdings nicht dazu verpflichtet, das Tier zu behalten.

Das Tier vererben und die Pflege an einen Geldbetrag knüpfen

Um sicherzustellen, dass die Pflege des Tieres nicht an finanziellen Dingen scheitert, gibt es die Möglichkeit, einen Erben im Testament zu verpflichten, das Tier zu pflegen und diese Auflage an einen Geldbetrag zu knüpfen. Für die Pflege des Tieres bekommt der Erbe dann also Betrag X.

Eine mögliche Formulierung wäre: „Meinem Erben (Name) mache ich es zur Auflage, das mir zum Zeitpunkt meines Todes gehörende Haustier bis zu dessen natürlichem Lebensende zu pflegen. Hierfür erhält er einmalig den Betrag von (Summe) Euro. Der Betrag wird vor der Nachlassauseinandersetzung aus dem Nachlass entnommen.“

Zwei Szenarien sprechen jedoch dagegen:

  1. Es besteht die Gefahr, dass der Erbe ein schnelles Ableben des Tieres forciert – sich somit der Verpflichtung entledigt und den Geldbetrag behält.
  2. Wenn der Erbe das Tier weitergibt, muss er strenggenommen auch den verbleibenden Geldbetrag weitergeben.
Katze auf dem Arm ihres Halters

Monatlicher Geldbetrag für die Pflege des Tieres

Stattdessen kann über das Testament ein Erbe verpflichtet werden, das Tier zu pflegen, während er für die Erfüllung dieser Auflage einen monatlichen Geldbetrag erhält. 

Eine mögliche Formulierung wäre: „Meinem Erben (Name) mache ich es zur Auflage, das mir zum Zeitpunkt meines Todes gehörende Haustier zu pflegen. Hierfür erhält er einen monatlichen Betrag von xxx Euro. Die Tierarztkosten sind gesondert zu entrichten. Dies gilt bis zum natürlichen Ende meines Haustieres.“

Was, wenn das Tier nicht an einen Erben gehen soll?

Natürlich kann ein Tier auch an eine außenstehende Person vermacht werden. Und auch das kann an Auflagen geknüpft werden: einen Geldbetrag, den die Person dafür erhält (ob einmalig oder monatlich), der Besuch eines Hundeschul-Kurses, ein jährlicher Gesundheitscheck beim Tierarzt ... Wichtig ist: Es müssen konkrete Auflagen sein.

Eine mögliche Formulierung wäre: „Meiner Freundin (Namen, Adresse) vermache ich mein bei meinem Tod vorhandenes Haustier, derzeit mein Hund (Name). Den Erben (Name, Adresse) verpflichte ich, ihr einen monatlichen Betrag von xxx Euro für die Pflege des Hundes zu zahlen. Zur Pflege gehört der jährliche Gesundheitscheck beim Tierarzt. Dies gilt bis zum natürlichen Ende meines Hundes.“

Testamentsvollstrecker als Kontrollinstanz

Um sicher zu gehen, dass die Wünsche auch umgesetzt werden, kann der Tierbesitzer einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Eine außenstehende Person wird damit beauftragt, zu überwachen, ob die gemachten Auflagen eingehalten werden.

Eine mögliche Formulierung wäre: „Zur Überwachung der Auflagen ordne ich Testamentsvollstreckung an. Zum Vollstrecker benenne ich (Name, Geburtsdatum). Sollte der Vollstrecker feststellen, dass das Tier nicht ordnungsgemäß gepflegt wird, muss er einen neuen Platz für das Tier finden, in dem die Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten des Pflegeplatzes trägt in diesem Fall (Name des ursprünglich eingesetzten Tier-Pflegers).“

Formulierungen sind extrem wichtig!

Beim Schreiben eines Testaments gibt es viele Dinge zu beachten. Ein kleiner Fehler und das Testament kann ungültig sein. Daher empfehlen wir, sich gut beraten zu lassen. Formal wichtig ist, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst wird und Datum und Unterschrift enthält. Es ist außerdem zu überlegen, ob man das Testament beim Nachlassgericht verwahren lässt. Die Kosten dafür betragen einmalig 75 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Hund liegt versteckt unter Decken