Personenstandsbücher sind Register, die die Standesämter führen. In ihnen werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle einer Gemeinde bzw. einer Stadt beurkundet. Entsprechend umfassen sie Geburtenbuch, Heiratsbuch und Sterbebuch. Da auch das Heirats- und Sterbebuch das Geburtsdatum und den Geburtsort der betreffenden Personen angibt, sind sie eine große Hilfe bei der Spurensuche in der Vergangenheit.
Auskunft in der Regel nur über rechtlichen Nachweis
Werden in einigen Städten in speziellen Archiven aufbewahrt: Personenstandsbücher.
Personenstandsbücher wurden in Preußen zum 1. Oktober 1874, im gesamten Deutschen Reich zum 1. Januar 1876 eingeführt. Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme sind in Paragraph 61 des Personenstandsgesetzes geregelt. Um Auskünfte zu erhalten, muss man ein rechtliches Interesse und/oder die direkte Abstammung von der Person nachweisen, über die man etwas erfahren möchte. Von den Personenstandsbüchern zu unterscheiden sind die Kirchenbücher und das Zivilstandsregister.