Bundestag prüft FDP-Postwurf-Aktion

Brüderles Brief in der Grauzone

Stand: 03.05.2012, 16:50 Uhr

Werbend und damit unzulässig - so urteilt Verfassungsrechtler Martin Morlok am Donnerstag (03.05.2012) über die Postwurfsendung der FDP-Bundestagsfraktion. Jetzt prüft die Bundestagsverwaltung. Die CDU lehnte ein ähnliches Kampagnen-Angebot ab.

Von Jenna Günnewig

"Das hier ist unzulässige Wahlwerbung". Martin Morlok pocht auf den Brief von Rainer Brüderle. Im Auftrag der NRW-Grünen hat der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler sehr kurzfristig ein Gutachten zur Postwurfsendung der FDP-Bundestagsfraktion erstellt.

Die FDP steht wegen eines zweiseitigen Briefes samt Infoflyer in der Kritik, der in den vergangenen Tagen an Haushalte in ganz Deutschland ging. Darin wirbt der Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle für eine liberale Politik und gegen die anwachsende Staatsverschuldung in Deutschland. Finanziert wurde das Mailing aus der Fraktionskasse.

Wo endet Information? Wo beginnt Werbung?

"Staatliche Stellen dürfen keinen Wahlkampf machen", so Morlok bei der Vorstellung seines Gutachtens am Donnerstag (03.05.2012) in Düsseldorf. Man brauche einen chancengleichen Wettbewerb, nur dann habe die Wahl legitimierende Wirkung. Laut dem Bundesverfassungsgericht dürfen die mit Steuergeld finanzierten Fraktionen zwar über ihre Arbeit informieren, aber nicht für ihre Partei werben. Sowohl die äußere Gestaltung als auch der Inhalt der Postwurfsendung sind aber laut Morlok werbend.

Wo die legale Information aufhört und die illegal finanzierte Werbung beginnt, hängt offenbar davon ab, wen man fragt. Während SPD und Grüne den Brief als verbotene Wahlkampfhilfe einstufen, will die FDP das Schreiben als normale Informationskampagne verstanden wissen. Es werde über die Beschlüsse der Bundestagsfraktion informiert. Der Brief sei zudem bundesweit verschickt worden, das Ganze habe nichts mit dem NRW-Wahlkampf zu tun, so eine Sprecherin der Bundestagsfraktion.

Zwei Wissenschaftler halten Postwurfaktion für rechtens

Die Stellungnahme einer Anwaltskanzlei für die FDP kommt denn auch zu einer anderen Bewertung als Martin Morlok: "Die Fraktionen des Deutschen Bundestags unterliegen (...) keinem Neutralitätsgebot", heißt es in der Kurz-Expertise. Öffentlichkeitsarbeit von Parlamentsfraktionen sei erlaubt, "wenn sie einen hinreichenden Bezug zur parlamentarischen Arbeit aufweist und auf eine ausdrückliche, gezielte Werbung für die Partei und deren Personal verzichtet". Diese Grenze sei in der Broschüre eingehalten worden. Die FDP verbreitete zudem eine ähnliche Stellungnahme des Tübinger Rechtsprofessors Martin Nettesheim. Zu Kosten und Anzahl der bereits versandeten Briefe konnte sie keine genauen Angaben machen - eine Agentur führe die Kampagne durch und sei schon Anfang des Jahres damit betraut worden.

Per Wahlkampfpaket der Deutschen Post?

Der explizite Auftrag an die Deutsche Post ging nach WDR-Informationen aber erst nach der Neuwahl-Entscheidung in NRW heraus. Morlok vermutet zudem, dass das Wahlkampfpaket der Deutschen Post gebucht wurde. Beim dem gewählten "Postwurfspezial" mit "teiladressierter Ansprache" kooperiert die Post mit dem Wahlforschungsinstitut dimap und verspricht potenzielle Wähler zu lokalisieren und so Parteibriefe sehr zielgenau zu versenden. "Allem Anschein nach ist diese Sendung von der Post verschickt worden", so Morlok. Sein Fazit: "Wer ein Wahlkampfpaket einkauft, kann nicht behaupten, er betreibe keinen Wahlkampf!"

"Genial gemacht und genial finanziert durch die FDP"

Eine Firma wollte am Montag (30.04.2012) eine FDP-ähnliche Brief-Aktion an die CDU verkaufen. Sie schrieb unter anderem ein Angebot an die Geschäftsführer der CDU-NRW, das WDR.de vorliegt. Man solle es bei CDU Ratsfraktionen im Land doch ähnlich machen wie die FDP mit ihrem "Brüderle-Brief". Der sei doch "genial gemacht und genial finanziert durch die FDP Bundestagsfraktion" - denn darin werde mit keinem Ton die Landtagswahl erwähnt, kein Herr Lindner, kein NRW - so sei eine Finanzierung über die Fraktion möglich, heißt es in dem Angebot.

Peter Fischer-Bollin, Abteilungsleiter der CDU-Kommunikation, sah das allerdings etwas anders und schickte wenige Minuten nach dem Angebot eine Warn-Mail an seine Parteikollegen: "Aus gegebenem Anlass möchten wir an die klare Gesetzeslage erinnern, dass Fraktionsmittel nicht im Wahlkampf – gleich auf welcher politischen Ebene - eingesetzt werden dürfen." Er bezweifle, dass das Mailing der FDP-Bundestagsfraktion gelungen sei.

Bundesverwaltung prüft die Postwurfsendung

Die nordrhein-westfälische FDP schweigt zu den Vorwürfen bislang und verweist auf die verantwortliche Bundestagsfraktion. Die Grünen kündigten an, das Gutachten noch am Donnerstag (03.05.2012) an Bundestagspräsident Norbert Lammert weiter zu leiten. Die Bundestagsverwaltung führt laut Auskunft eines Sprechers "derzeit schon eine Sachverhaltsklärung" durch. Nach Angaben Morloks droht der Bundestagsfraktion im Falle eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz die Rückzahlung der Kosten. Sollte sich zudem herausstellen, dass die Partei damit eine illegale Spende ihrer Fraktion angenommen habe, müsste auch die Partei das Geld plus der zweifachen Summe als Strafe zahlen.