Fragen und Antworten

FAQ zum Kandidatencheck

Rund 1.300 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich am WDR-Kandidatencheck 2020 beteiligt: Sie wollten Bürgermeister/Bürgermeisterin, Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin oder Landrat/Landrätin in NRW werden. Wie funktionierte dieser Kandidatencheck? Ein FAQ.

Den aktuellen Kandidat:innen-Check zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.

Was ist der Kandidatencheck?

Am 13. September 2020 fanden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Gewählt wurden Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie Bürgermeister/Bürgermeisterinnen, Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterinnen und Landräte/Landrätinnen. Im Kandidatencheck zur Kommunalwahl 2020 hatten alle Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Ämter Bürgermeister/Bürgermeisterin, Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin sowie Landrat/Landrätin die Möglichkeit, sich in kurzen Videos vorzustellen. Die Idee: Bürgerinnen und Bürger aus NRW konnten sich fundiert und einfach vor der Wahl informieren.

Wie funktioniert der Kandidatencheck?

Drei Fragen, drei Antworten, drei Minuten Zeit: Die Wählerinnen und Wähler sollten sich in den Wochen vor der Kommunalwahl in NRW fundiert und sachlich über die 1.500 Kandidatinnen und Kandidaten informieren können. Fairness, Transparenz und Chancengleichheit sind Teil des Konzepts. Die Kandidatinnen und Kandidaten hatten die Möglichkeit, sich mithilfe einer speziell entwickelten Web-App vorzustellen. Alle haben drei identische Fragen vorgelegt bekommen, die sie per Video beantworten konnten. Für jede Antwort hatten sie jeweils maximal eine Minute Zeit. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit, drei weitere Fragen schriftlich zu beantworten. Der Kandidatencheck hat die Aussagen der Teilnehmenden weder bewertet noch verändert. Unser Ziel: Wir wollen eine Plattform schaffen, auf der Wählerinnen und Wähler die Aussagen der Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrem Kreis, ihrer Stadt oder Gemeinde vergleichen können.

Warum durften manche Kandidat*innen ihr Video nach dem Teilnahmeschluss einreichen?

Der WDR möchte mit dem Kandidatencheck Wähler*innen eine solide Plattform bieten, um sich vor der Wahl zu informieren. Das geht am besten mit einem möglichst vollständigen Überblick über die politische Situation in den jeweiligen Städten, Kreisen und Gemeinden. Nachdem der Kandidatencheck am 19.08.2020 online ging, fragten uns einige User*innen, warum manche Kandidat*innen nur als Silhouette auftauchen. Die Gründe dafür waren vielfältig:

  • Manche konnten die Frist aus beruflichen oder privaten Gründen nicht einhalten.
  • Manche haben zu spät vom WDR Kandidatencheck 2020 erfahren.
  • Manche haben sich bewusst gegen eine Teilnahme entschieden.
  • Manchen wurde erst nach der Veröffentlichung des Kandidatenchecks deutlich, wie sehr ihr Video dort fehlt.

Wir haben diesen Kandidat*innen eine zweite Chance gegeben. Sie konnten Ihre Videos und Texte nachträglich vom 25. bis zum 30. August per App hochladen. Die Regeln bleiben gleich: dieselben drei Fragen und pro Antwort maximal eine Minute Zeit. Diese Entscheidung haben wir nicht leichtfertig getroffen. Zunächst hatten von 1.500 Kandidat*innen für die Ämter Bürgermeister*in, Oberbürgermeister*in oder Landrat/Landrätin knapp 1.200, also circa 80 Prozent, am WDR Kandidatencheck teilgenommen. Das freute uns sehr. Doch wir wollten vor allem den Wähler*innen in ganz NRW eine umfassendere Informationsgrundlage bieten. Deshalb haben wir uns für eine zweite Frist entschieden. Dadurch sind weitere rund 100 Kandidat*innen hinzugekommen.

Welche Kandidatinnen und Kandidaten wurden gefragt?

Wir haben aufwändig versucht, alle Kandidatinnen und Kandidaten für die entsprechenden Ämter zu erreichen - nicht ganz einfach, bei mehr als 400 dezentral organisierten Einzelwahlen! Wir haben verschiedenste Wege eingeschlagen: die Wahlleiter*innen in den Kommunen, die Parteien, mit Plakaten in den Rathäusern, Berichte in den WDR Lokalzeiten, auf WDR 2 und Social Media-Kanälen. Dutzende Reporter*innen aus den WDR-Studios in ganz NRW haben vor Ort recherchiert. Insgesamt haben wir zunächst rund 1.300 Kandidatinnen und Kandidaten angeschrieben und persönlich eingeladen - rund 1.200 haben Videos eingereicht. Später haben wir auch noch die restlichen 200 Kandidat*innen angeschrieben und eine zusätzliche Frist angeboten.  Die Teilnahme am Kandidatencheck war natürlich freiwillig. Alle, die mitgemacht haben, konnten uns ihre Videos über eine speziell entwickelte Web-App zukommen lassen. Darüber hinaus wurden in dieser App den Teilnehmenden auch drei schriftliche Fragen gestellt und einige persönliche Angaben abgefragt.

Warum wurden nicht alle Kandidatinnen und Kandidaten, sondern nur Direktkandidatinnen und -kandidaten angefragt?

Schätzungsweise ließen sich 20.000 Kandidatinnen und Kandidaten in Nordrhein-Westfalen für politische Ämter im kommunalen Bereich aufstellen. Diese Fülle an möglichen Videos konnten wir nicht abdecken. Und auch für die meisten User und Userinnen wäre das überfordernd gewesen. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, den Kandidatencheck für die Kommunalwahl 2020 anzupassen und uns auf die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ämter Bürgermeister/Bürgermeisterin, Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin sowie Landrat/Landrätin zu konzentrieren. Mit mehr als 400 zu besetzenden Posten betrifft das immer noch rund 1.500 Kandidatinnen und Kandidaten.

Warum finde ich zu manchen Kandidat*innen kein Foto oder Video?

Die Kandidatencheck-Redaktion hat versucht, möglichst alle Kandidat*innen zu den NRW-Kommunalwahlen 2020 zum Kandidatencheck 2020 einzuladen. Die meisten (circa 1.200 Kandidat*innen) sind unserer Einladung gefolgt und haben uns bis zum Teilnahmeschluss (27. Juli 2020) ihre Videos, ein Foto und ihre Texte zukommen lassen. Einige Kandidat*innen haben allerdings nicht mitgemacht. Die Gründe dafür waren vielfältig:

  • Manche konnten die Frist aus beruflichen oder privaten Gründen nicht einhalten.
  • Manche haben zu spät vom WDR Kandidatencheck 2020 erfahren.
  • Manche haben sich bewusst gegen eine Teilnahme entschieden.
  • Manchen wurde erst nach der Veröffentlichung des Kandidatenchecks deutlich, wie sehr ihr Video dort fehlt.

Diese Kandidat*innen werden ohne Foto und Video im Kandidatencheck 2020 angezeigt. Der Kandidatencheck ist ein freiwilliges Angebot des WDR, das von der Eigeninitiative der Kandidat*innen lebt. Allerdings möchten wir den Wähler*innen einen möglichst vollständigen Überblick über ihre Kandidat*innen bieten. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, allen Kandidat*innen, die zunächst noch nicht teilgenommen hatten, eine zweite Chance zu geben. Sie durften der Redaktion nachträglich vom 25. bis zum 30. August 2020 um 23.59 Uhr ihre Texte und Videos über die App hochladen. Alle, die auch weiterhin nicht teilgenommen haben, werden als Silhouette mit Namen und Parteizugehörigkeit auf den Seiten des WDR Kandidatenchecks angezeigt.

Warum sind die Fragen gleich?

Teil unseres Konzepts ist, dass die Wählerinnen und Wähler die Aussagen der Kandidatinnen und Kandidaten vergleichen können. Alle beantworten daher die folgenden drei Fragen:

  • Was hat Ihnen die Corona-Krise gezeigt, was wollen Sie vor Ort ändern?
  • Viele junge Leute fordern mehr Klimaschutz. Teilen Sie das - und was wollen Sie konkret tun?
  • Welche weiteren Themen wollen Sie vorrangig angehen?

Alle Teilnehmenden kannten diese drei Fragen vorher und waren darüber informiert, dass Sie pro Frage maximal eine Minute Zeit für Ihre Antwort haben. Längere Antworten konnten in der „Kandidatencheck-App" nicht hochgeladen werden. Uns war es wichtig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten genau gleich viel Zeit haben, auf jede Frage und somit jedes Themengebiet einzugehen.

Warum antworten manche Kandidat*innen auf vier Fragen?

Nach den Kommunalwahlen am 13. September 2020 in NRW stand fest: Es würde in 128 Städten, Gemeinden und Kreisen eine Stichwahl stattfinden. Die Kandidatencheck-Redaktion hat sich daraufhin dazu entschieden, auf diese aktuellen Entwicklungen einzugehen und den Kandidat*innen, die in der Stichwahl antreten, die Möglichkeit zu geben, zu erklären: „Warum sind Sie für das Amt die bessere Wahl?“ Die Kandidat*innen konnten in einem maximal einminütigen Video darauf antworten. Die Resonanz war groß: Von 256 Stichwahl-Kandidat*innen haben 202 ihr spezielles Stichwahl-Video eingesendet. Diese Kandidat*innen durften dementsprechend insgesamt vier Fragen beantworten.

Warum antworten manche Kandidat*innen nur auf die Stichwahl-Frage?

Der Kandidatencheck ist ein freiwilliges Angebot des WDR. Von circa 1.500 Kandidat*innen für die Ämter Bürgermeister*in, Oberbürgermeister*in oder Landrat/Landrätin haben gut 1.300 am Kandidatencheck zur Wahl am 13. September 2020 teilgenommen. Einige wenige haben sich erst zur Stichwahl dazu entschieden, ein Video beim Kandidatencheck einzureichen. Diese Kandidat*innen antworten nur auf eine Frage.

Warum filmen sich die Kandidatinnen und Kandidaten selbst?

Wir konnten so einerseits eine sichere Produktion der Videos während der aktuellen Corona-Situation gewährleisten. Andererseits erzählen diese selbst gedrehten Videos zwischen den Zeilen spannende Details über die Kandidatinnen und Kandidaten: Wie setzen sie sich in Szene? Wo filmen sie sich? Die Inhalte konnten in einer eigens für den Kandidatencheck 2020 entwickelten Web-App produziert werden. Diese App führte die Kandidatinnen und Kandidaten durch alle Fragen und bot die Möglichkeit, die Videos direkt aufzunehmen oder vorproduzierte Videos auszuwählen.

Soll ich mir all diese Videos anschauen?

Sich alle insgesamt 1.500 Videos anzuschauen, würde tatsächlich mehrere Tage dauern - das wird sicher niemand beabsichtigen. Unsere Idee ist vielmehr, dass der Kandidatencheck Wählerinnen und Wählern dabei helfen kann, sich gezielt zu informieren. Direkt auf der Startseite kann die Suche individuell eingegrenzt werden: Mit Eingabe der Postleitzahl, dem Orts- oder Kreisnamen werden alle Kandidatinnen und Kandidaten angezeigt, die für eine Kommune antreten. Videos können wir natürlich nur von denjenigen zeigen, die beim Kandidatencheck teilgenommen haben. Selbstverständlich ist es auch möglich, über unsere Suchfunktion zu schauen, wer in anderen Gemeinden angetreten ist.

Wo finde ich Untertitel?

Jedes Video wurde untertitelt. Die Untertitel lassen sich im Videoplayer ein- und ausschalten.

Warum durften die Video-Antworten nur maximal eine Minute dauern?

Auch das ist Teil des Konzepts, denn es geht uns vor allem um Chancengleichheit, Fairness und Vergleichbarkeit. Darum hatten die Kandidatinnen und Kandidaten jeweils maximal eine Minute Zeit, auf jede der drei Fragen zu antworten. Videoantworten, die länger als eine Minute waren, konnten in der Kandidatencheck-App nicht hochgeladen werden. Die Teilnehmenden wurden vorab über diese Vorgaben informiert.

Wer hat die Fragen ausgesucht?

Die Fragen wurden von der Kandidatencheck-Redaktion in Zusammenarbeit mit 1 LIVE, WDR 2, WDR 4 sowie den WDR Landesstudios ausgewählt und abgestimmt. Ziel war es, möglichst aktuelle Themenbereiche, in denen die Kommunalpolitik Einfluss hat, aufzugreifen sowie den Kandidatinnen und Kandidaten die Chance zu geben, sich individuell zu wichtigen Themen in speziell ihrem Kreis, ihrer Stadt oder Gemeinde zu äußern.

Wer stellte die Fragen?

Die Fragen wurden den Teilnehmenden mithilfe einer Web-App, also in digitaler Form, gestellt. Diese App zeigte die Fragen auf dem Handydisplay an. Die Kandidatinnen und Kandidaten hatten die Möglichkeit, in maximal einminütigen Videosequenzen zu antworten.

Wurden wirklich alle Antworten ins Netz gestellt?

Der Kandidatencheck ist ein redaktionelles Projekt und wird unter journalistischen Gesichtspunkten umgesetzt. Es fällt damit unter die redaktionelle Berichterstattung und unterliegt den dafür geltenden Regelungen. Das heißt insbesondere: Meinungsäußerungen sind erlaubt (Art. 5 Abs. 1 GG), soweit sie nicht das Maß des Zulässigen überschreiten und nicht als Schmähkritik die Rechte Dritter verletzen. Außerdem darf durch die Äußerung kein Straftatbestand verwirklicht werden.

Denkbar war , dass einige Antworten bis an die Grenze des für manche Erträglichen zugespitzt wurden. Aber: Im politischen Meinungskampf hat das Bundesverfassungsgericht den Protagonisten grundsätzlich eine im Vergleich zur Alltagssprache drastischere und zugespitzte Wortwahl zugestanden. Sie darf jedoch nicht in einer Beleidigung oder Straftat enden. Wir hätten daher beim Kandidatencheck redaktionell nur eingreifen müssen, wenn es zu strafrechtlich relevanten Verstößen gekommen oder offensichtlich Falsches behauptet worden wäre. Dies war aber nicht der Fall, so konnten wir alle Antworten in voller Länge und ohne redaktionelle Bearbeitung online stellen.

Veränderte oder kürzte der WDR die Videos der Kandidatinnen und Kandidaten?

Nein. Teil unseres Konzepts ist es, mit den politischen Inhalten der Teilnehmenden transparent und fair umzugehen. Alle Videos, die uns erreichten, werden in voller Länge und inhaltlich unverändert veröffentlicht - bis zu einer Maximallänge von 60 Sekunden pro Antwort. Ausgenommen sind nach Art. 5 Abs. 1 GG:

  • Beleidigende Äußerungen
  • Schmähkritik, die die Rechte Dritter verletzt
  • Äußerungen, die einen Straftatbestand verwirklichen

Wären einzelne Teilnehmende mit dem Ergebnis des selbstgedrehten Videos nach der Zusendung an die Kandidatencheck-Redaktion unzufrieden gewesen und hätten nicht gewollt, dass das Video veröffentlicht wird, hätten wir es natürlich gelöscht. Das wäre auf dem Profil der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten vermerkt worden, um möglichst transparent die Gründe für ein nicht vorhandenes Video darzulegen - ist aber kein Mal vorgekommen. 

Einige Kandidaten und Kandidatinnen haben uns Startbilder eingereicht, bei denen Parteilogos oder Schriftzüge zu sehen waren. Weil es uns um die Menschen und nicht die Parteien geht - und aus Gründen der Einheitlichkeit - haben wir die Betroffenen gebeten, uns ein neues Foto zu schicken oder die Logos zu entfernen.

Was passiert mit den Daten?

Ein Teil der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Kandidatenchecks zur Kommunalwahl 2020 erhoben werden, ist allgemein zugänglich, dazu zählen: Name, Beruf, Partei, Wahlkreis, Wohnort und Geburtsdatum. Letzteres wird zur Ermittlung des Alters zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Website genutzt. Der Kandidatencheck zur Kommunalwahl darf nach aktueller Rechtslage fünf Jahre online bleiben, also bis September 2025. Persönliche Daten wie Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse wurden nur für die Korrespondenz mit den Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen des Kandidatenchecks verwendet. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und für keinen anderen Zweck als den genannten genutzt. Nach Abschluss des Projekts werden sie gelöscht.

Wie lange sind die Videos online?

Der Kandidatencheck ist während der kommenden Legislaturperiode, also die nächsten fünf Jahre, online.