Erdkrater neben einem Wohnhaus und Pkw in Bochum-Wattenscheid im Januar 2000

Kostenfreie Instanz nimmt Arbeit auf

Schlichtung bei Bergschäden

Stand: 30.04.2009, 02:00 Uhr

Viele Bergbaugeschädigte haben seit Ende März 2009 eine Alternative zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren: Sie können kostenlos eine Schlichtungsstelle anrufen. Allerdings: Für Schäden durch Braunkohle- und Erzbergbau ist diese Stelle nicht zuständig.

Von Stefan Michel

Rechtsanwalt Klaus Friedrichs erzählt eine Geschichte, wie er viele kennt: Eine Hausfrau aus Dinslaken klagt gegen die "Deutsche Steinkohle". Der Bergbaukonzern soll die Minderung des Immobilienwertes ausgleichen, die für ihr Haus durch massive Bergbauschäden entstanden ist. Eine Rechtsschutzversicherung springt in solchen Fällen nicht ein. Aus eigener Tasche bezahlt die Frau einen Gutachter, der die Wertminderung bestätigt, verliert trotzdem in erster Instanz und trägt in der zweiten schon ein Prozesskostenrisiko von 19.000 Euro. Sie bekommt teilweise recht, muss aber trotzdem 60 Prozent der Gerichtskosten tragen. Nach Abzug dieser Kosten bleiben ihr 5.000 Euro Schadenersatz. "Wer traut sich, solch ein Risiko einzugehen?", fragt Friedrichs, der Vorstandssprecher des Landesverbandes Bergbaubetroffener NRW ist. Hohes Risiko, mehrjährige Verfahren: Das schreckt die meisten Bergbau-Geschädigten in NRW von einer Klage ab, mehrere zehntausend sind es Jahr für Jahr.

Kohle-Konzerne zahlen Schlichtungsverfahren

Die Landesregierung hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die Bergbaugeschädigten ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht verhelfen kann. Sie residiert beim Regionalverband Ruhr in Essen und ist ab Ende März 2009 voll funktionsfähig. Jeweils ein Berufsrichter und zwei Beisitzer führen die Schlichtungsverfahren. Einen dieser Beisitzer benennt der Geschädigte, den anderen die betreffende Bergbau-Firma. Die Schlichtungsstelle kann Gutachten in Auftrag geben. Und das wichtigste für die Bergbau-Opfer: Das Verfahren ist für sie kostenlos, auch dann, wenn ihr Antrag abgewiesen wird. Die Schlichtungsstelle wird komplett von den drei beteiligten Bergbaufirmen gezahlt: RAG Deutsche Steinkohle AG, RAG Anthrazit GmbH und Eschweiler Bergwerksverein GmbH.

Meiste Fälle sind unstreitig

Risse in den Außen-, in Innenwänden, gesprungene Kacheln, beschädigtes Parkett: Das sind die typischen Schäden an Wohnhäusern durch den Bergbau. 27.000 bis 45.000 solcher Schäden werden - nach unterschiedlichen Schätzungen - pro Jahr in NRW gemeldet. 150 bis 200 dieser Fälle würden in die neue Schlichtungsstelle gehen, schätzt Klaus Schumacher, im Wirtschaftsministerium zuständig für Bergbauschäden. Warum ein so verschwindend kleiner Teil? 99 Prozent der Fälle seien unstreitig zwischen Geschädigten und Verursachern, erklärt Schumacher.

"Heilsamer Druck auf Konzerne"

Für Geschädigten-Vertreter Friedrichs ist die Schlichtungsstelle dennoch ein Durchbruch, "für den wir drei Jahre lang gearbeitet haben." Zwar ist der Schlichterspruch für keine der beiden Seiten bindend. Aber im Saarland, wo es schon länger eine Schlichtungsstelle gibt, wurde "kein einziger Schiedsspruch von der RAG abgelehnt", dem Steinkohle-Konzern aus Essen, sagt Friedrichs. Von der Schlichtungsstelle könne "ein bisschen heilsamer Druck" auf die Bergbau-Konzerne ausgehen, hofft auch der Bergbau-Sachverständige Peter Immekus aus Bergheim. Das grundlegende Dilemma allerdings bleibe: dass der Geschädigte auf sich alleine gestellt sei, die Bergbaufirma dagegen mit einer Phalanx von Experten aufwarten könne.

Keine Schlichtung bei Braunkohle-Schäden

In einem Kritikpunkt sind sich Geschädigten-Vertreter Friedrichs und Sachverständiger Immekus aber völlig einig: Dass die Schiedsstelle nur für Schäden durch den Steinkohle-Bergbau zuständig ist, nicht aber für Schäden durch Braunkohle- und Erzbergbau, das halten sie für ein großes Manko. Vom Konzern RWE Power (früher Rheinbraun) beim Braunkohle-Tagebau verursachte Schäden machten zurzeit zwar nur 10 Prozent aller Fälle aus, so Immekus, "aber die Tagebauschäden werden künftig im Vordergrund stehen", wenn die letzten Steinkohle-Zechen stillgelegt sind, der Braunkohle-Abbau aber weitergeht. Und Schäden durch den historischen Erzbergbau, vor allem im Siegerland, seien zwar vergleichsweise selten, dafür aber "ganz krasse Schäden".

Warum RWE Power bei der Schlichtung fehlt, erklärt Firmensprecher Manfred Lang mit einer Selbstverpflichtung des Konzerns zur Entschädigung, einem "guten System zum Wohl der Bevölkerung", und ganz unbürokratisch: "Postkarte genügt!" So sonnig sieht das Wirtschaftsministerium das nicht. Es verhandelt mit RWE Power über einen Beitritt zur Schlichtungsstelle, bestätigt Ministeriums-Vertreter Schumacher, "aber da sind wir noch am Anfang". Den Geschädigten im Siegerland macht er dagegen keinerlei Hoffnung auf künftige Schlichtung: "Mit Erzbergbau wird das sehr wahrscheinlich überhaupt nichts."

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