Unter Dreijährige in einer Kindertagesstätte

Verfassungsgericht verhandelt über Kinderförderungsgesetz

Kita-Kosten: Hoffnung für Kommunen

Stand: 07.09.2010, 15:08 Uhr

Das NRW-Verfassungsgericht macht den Kommunen Hoffnung, dass sie den Ausbau der Kleinkindbetreuung nicht allein bezahlen müssen. 21 Städte und zwei Kreise klagen seit Dienstag (07.09.10) vor dem höchsten NRW-Gericht für einen Finanzausgleich.

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Die Liste der Kläger reicht von Bielefeld über Oberhausen bis hin zu Wuppertal. Die Kommunen fürchten, dass sie durch den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren noch tiefer in die eh schon leeren Kassen greifen müssen. Das Land NRW hatte 2008 die Kreise und kreisfreien Städte für die Kitas zuständig erklärt, weil das bestehende Bundesgesetz (aus anderen Gründen) als verfassungswidrig gekippt worden war. Im jetzigen Verfahren vor Gericht argumentiert das Land nun, dadurch habe sich aber nichts Grundsätzliches geändert. Es sei nur ein bis dahin geltendes Bundesgesetz ersetzt worden. Schon bei diesem habe die Zuständigkeit bei den Kommunen gelegen.

Milliardenschwere Mehrbelastungen für Kommunen

Der Haken an der Sache: 2008 zeichnete sich bereits ab, dass die mit der Kleinkinderbetreuung verbundenen Aufgaben teurer werden. Der Bund hatte nämlich elternfreundlichere Kriterien für einen Kita-Platz, mehr Geld für Kindergärtnerinnen und ab 2013 schließlich den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr beschlossen. Dazu äußerte sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, am ersten Verhandlungstag mit deutlichen Worten: "Der Aufgabenkreis der Kommunen wird in erheblichem Maße erweitert." Bundesweit hätten sie milliardenschwere Mehrbelastungen zu schultern. Von einer Beibehaltung alter Regelungen könne daher "nicht die Rede sein". Das Urteil im Streit zwischen Land und Kommunen soll am 12. Oktober fallen.

Wer bestellt, soll auch bezahlen

Nach Meinung der Kommunen verstößt das geltende Landesgesetz gegen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip. Demnach darf das Land als Gesetzgeber den Kommunen keine neuen Aufgaben aufbürden oder bisherige Aufgaben stark verteuern, ohne einen Ausgleich dafür zu schaffen. "Die anderen bestellen die Musik und die Kommunen sollen sie bezahlen. Das kann man so nicht machen", sagte der Vertreter der klagenden Kommunen, der Kölner Staatsrechtler Prof. Wolfram Höfling.

Daher fordern die Kommunen in NRW, dass das Land die erheblichen Millionenbeträge des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige in vollem Umfang zur Verfügung stellt. Die rot-grüne Landesregierung hatte bereits angekündigt, im nächsten Jahr 240 Millionen Euro zusätzlich in die Kindergärten zu investieren. Das Geld soll auch in eine bessere Qualifizierung des Personals und mehr Betreuungsplätze für unter Dreijährige fließen.

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