Eilbeschluss des OVG Münster
Rauchverbot für Raucherclub
Stand: 06.04.2011, 20:50 Uhr
06.04.2011: Gaststätten sind durch die Bezeichnung "Raucherclub" nicht automatisch vom gesetzlichen Rauchverbot befreit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte per Eilbeschluss ein entsprechendes Rauchverbot für ein Kölner Lokal.
Wenn eine ganze Gaststätte zum Raucherclub erklärt werde, sei das als "unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots zu werten", begründete das OVG seinen Beschluss. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der Gastwirtin gegen das von der Stadt verhängte Rauchverbot abgelehnt.
Das Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW lasse für Kneipen, Restaurants und Gaststätten nur drei Ausnahmen vom Rauchverbot zu, erläuterte Gerichtssprecher Ulrich Lau gegenüber WDR.de: "Bei Gaststätten mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern, bei geschlossenen Gesellschaften oder wenn es einen separaten Raucherraum gibt. Darüber hinaus ist es aber nicht möglich, eine ganze Gaststätte zu einem Raucherlokal zu erklären".
Ausnahme Raucherclub gilt nur ganz selten
Die im Gesetz zusätzlich genannte Ausnahme für Raucherclubs, so das OVG Münster, beziehe sich auf Räume von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Diese Voraussetzungen sah der Senat im Rahmen seiner vorläufigen Prüfung bei der betroffenen Kölner Gaststätte als nicht erfüllt an. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das am Verwaltungsgericht Köln anhängig ist, steht noch aus.
Gesundheitsministerin: Missbrauch wird Riegel vorgeschoben
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) begrüßte den Eilbeschluss des OVG Münster: "Dem Missbrauch des Nichtraucherschutzgesetzes wird durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein Riegel vorgeschoben. Das Urteil stellt ausdrücklich klar, dass eine enge Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen geboten ist und dass Gaststätten, die sich als Rauchclubs deklarieren, eine Mogelpackung sind." Sie gehe davon aus, dass die kommunalen Ordnungsbehörden die "gerichtliche Klärung" nun zur Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften nutzen werden. Auch der Kölner Stadtdirektor Guido Kahlen äußerte sich zufrieden über das Urteil. "Durch diese Entscheidung wird der missbräuchlichen Verwendung ( ...) endlich ein weiterer deutlicher Riegel vorgeschoben", sagte er. Gaststätten, die sich künftig in ähnlicher Weise über das Rauchverbot hinwegsetzten, müssten mit Bußgeldern rechnen.
Gaststättenverband vergleicht Raucher mit Tennisspielern
Eher zurückhaltend fiel die Kommentierung der richterlichen Entscheidung durch den nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA NRW) aus. Der Verband hatte seine Mitglieder seit 2008 aktiv bei der Umgehung des Rauchverbots unterstützt und ihnen zum Beispiel Mustervereinssatzung und Raucherclubaufkleber zur Verfügung gestellt. "Wir müssen abwarten, noch ist ja lediglich die Pressemitteilung des Gerichts und nicht der eigentliche Beschluss veröffentlicht", sagte DEHOGA-Sprecher Thorsten Hellwig auf WDR-Anfrage. Es sei für ihn aber nicht nachvollziehbar, warum für einen Nichtraucher nach Auffassung der Richter keine Mitgliedschaft in einem Raucherclub möglich sei - "wogegen eine nicht Tennis spielende Person durchaus Mitglied in einem Tennisverein" sein könne. Aus seiner Sicht, so Hellwig, handele es sich "um eine Einzelfallentscheidung". Es stehe ja nirgendwo, "dass Raucherclubs generell ab heute verboten sind".
Politik will weitere Gesetzeslücken schließen
Das Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen gilt seit 2008. Seitdem darf in öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden. Laut einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) wird aber in jeder dritten Gaststätte in Nordrhein-Westfalen trotz des Nichtraucherschutzgesetzes weiter geraucht. Die Landesregierung hat bereits vor längerer Zeit angekündigt, bestehende Lücken im Gesetz schließen zu wollen, etwa bei den Sonderregelungen für Raucherclubs.