Symbolbild Packung Contergan / Paragraphenzeichen

Conterganstiftung verliert vor Gericht

Contergangeschädigter behält seine Rente

Stand: 08.04.2014, 17:16 Uhr

30 Jahre lang erhielt Olaf T. als Geschädigter eine Rente der Conterganstiftung. Als er eine Erhöhung der Zahlungen beantragt, weil sein Zustand sich verschlimmert, wird ihm sein Status aberkannt. Doch damit kam die Contergan-Stiftung am Dienstag (08.04.2014) vor Gericht nicht durch.

Für den 49-jährigen Olaf T. ging es bei dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Köln um seine Existenz. "Ich bin aus gesundheitlichen Gründen Frührentner und auf das Geld angewiesen", erklärte Olaf T. gegenüber WDR.de. Seine Hände sind geschädigt, außerdem hat er nach eigenen Angaben starke Rückenprobleme und kann auf einem Ohr fast nichts mehr hören.

Bei seiner Anerkennung als Contergangeschädigter vor 30 Jahren galt er zunächst als Zweifelsfall. "Der erste Arzt sagte damals, die Schädigungen an meinen Händen seien nicht synchron. Darum wollte er mich nicht anerkennen", erinnert sich Olaf T. Ein zweiter Gutachter kam zu einem anderen Ergebnis und erkannte die Schädigung an.

Stiftung: Olaf T. ist kein Contergangeschädigter

Von der Conterganstiftung erhielt Olaf T. 30 Jahre lang eine Rente. Ein Arzt kontrollierte regelmäßig seinen Gesundheitszustand und bestätigte ihm 1991 sogar eine Verschlechterung. Vor knapp zwei Jahren wurde Olaf T. der Status als Contergangeschädigter dann völlig unerwartet aberkannt. Als er im Jahr 2010 eine Revision - also eine Erhöhung seiner Rente - bei der Stiftung beantragte, weil es ihm gesundheitlich schlechter ging, wurde nämlich sein gesamter Status überprüft, berichtet seine Anwältin Karin Buder-Heckert. Ein weiteres ärztliches Gutachten wurde erstellt.

Olaf T. wirft der Stiftung vor: "Ich musste Fotos von meinen Händen und Füßen einschicken. Die Ärztin, die das Gutachten gemacht hat, hat mich nie persönlich gesehen." Das Ergebnis nach anderthalbjähriger Bearbeitungszeit: Nach Ansicht der Stiftung ist Olaf T. gar kein Contergangeschädigter. Die lebenslang zugesicherte Rente von monatlich 1.600 Euro wird gestrichen. Die Anwältin legte Widerspruch gegen den Bescheid ein und klagte auf Weiterzahlung. Seitdem erhielt ihr Mandant die Rente nur noch "unter Vorbehalt" - zumindest bis Dienstag (08.04.2014).

Stiftung zog Bescheid zurück

Denn vor dem Kölner Verwaltungsgericht zog die Conterganstiftung ihren Bescheid nun zurück. "Die Kammer hat der Stiftung mitgeteilt, dass der Bescheid bei einem Urteil aufgehoben werden wird", erklärt Gerichtssprecher Thomas Krämer. Die Stiftung zog daraufhin ihren Bescheid zurück, das Verfahren endete ohne Urteil. "Der Bescheid kann nun nur widerrufen werden, wenn neue Tatsachen bekannt werden", erläutert Thomas Krämer. Olaf T. zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert: "Die Angst ist jetzt weg", erklärte er gegenüber WDR.de. Dadurch hätten nun auch andere Contergangeschädigte Mut gefunden. "Das war mir sehr wichtig", sagte Olaf T.

Anwältin: Verlässlichkeit der Rente für alle in Gefahr

Für seine Anwältin stand schon vor dem Urteil fest: "Es geht hier um mehr als einen Einzelfall". Wenn ihr Mandant seine Ansprüche verliere, sei die Verlässlichkeit der Rente für alle Contergangeschädigten in Gefahr, so Buder-Heckert. Auch der Bund der Contergangeschädigten zeigte sich besorgt und fürchtete, dass auch anderen Geschädigten ihr Status aberkannt werden könnte. "Wir befürchten, dass so ein Vorgehen bei Revisionen zur Regel wird", sagte der Sprecher des Bundes, Andreas Meyer, vor dem Prozess gegenüber WDR.de. Die Geschädigten legen regelmäßig Revisionen bei der Stiftung ein, um ihre Renten erhöhen zu lassen, denn im Alter verschlimmern sich in der Regel die Beschwerden, die durch die Contergan-Schädigungen entstanden sind. "Wenn nun bei jeder Revision der gesamte Status infrage gestellt wird, schürt das Angst bei den Geschädigten. Vielleicht gibt es dann weniger Anträge", vermutet Andreas Meyer.

Die Conterganstiftung teilte auf Anfrage mit, dass es zur Zeit noch einen weiteren Fall gebe, in dem die Rente unter Vorbehalt bezahlt würde. Dabei handele es sich jedoch nicht um eine grundsätzliche Ablehnung, lediglich der Umfang der Schädigung sei nicht abschließend geklärt.

Renten für Contergangeschädigte wurden 2013 stark erhöht

Im April 2013 verabschiedete der Bundestag das "Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz". Die mögliche maximale Rente für Contergangeschädigte wurde danach von 1.155 Euro auf 6.912 Euro im Monat erhöht. Der Bund der Contergangeschädigten vermutet, dass nach der Erhöhung nun Geld eingespart werden soll.