Grüner Taler vor Landgericht Hamburg

Prozess gegen den Fernsehfilm "Contergan"

Von Hamburg nach Karlsruhe

Stand: 07.11.2007, 06:00 Uhr

Was darf ein Fernsehfilm? Einstweilige Verfügungen, Widersprüche, Verfassungsbeschwerden: Der Zweiteiler "Contergan" musste viele Hürden auf seinem Weg zum Zuschauer nehmen. Seine Gerichtskarriere begann in Hamburg.

Mitte Februar 2006 entscheidet das Landgericht Hamburg über zwei Klagen gegen den Film von Adolf Winkelmann: Der frühere Contergan-Opfer-Anwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt, die Contergan-Herstellerfirma Grünenthal ihr Ansehen durch falsche Behauptungen geschädigt. Das Landgericht erlässt nach Prüfung des Drehbuchs einstweilige Verfügungen gegen insgesamt 32 Szenen - von denen die meisten im Rohschnitt des schon gedrehten Films aber gar nicht mehr vorkommen. Der WDR und die Produktionsfirma "Zeitsprung" legen Widerspruch ein.

Nur eine einzige Szene

Erst am 24. Juli 2006 sieht sich das Landgericht Hamburg beim NDR 59 der 180 Film-Minuten an. Dennoch bleibt es bei der Verfügung gegen das Drehbuch, auch wenn nun zwei Szenen weniger moniert werden. Gegen diese Entscheidung legen sowohl Kläger als auch Beklagte Berufung beim Oberlandesgericht in Hamburg ein. Der Film wird jetzt zur Gerichtsakte hinzugefügt. Am 10. April 2007 werden alle Verfügungen gegen den Film aufgehoben werden, bis auf die gegen eine einzige Szene: darin geht es um die Praktiken eines von Grünenthal engagierten Privatdetektivs.

Karlsruhe gibt Film frei

Damit sind aber nur die einstweiligen Verfügungen gegen die Aufführung des Films vom Tisch. Das Hauptsacheverfahren um die Frage, ob er Persönlichkeitsrechte verletzt oder falsche Tatsachen behauptet, wird vor dem Landgericht Hamburg erst wieder aufgerollt. Diese Verfahren sind bis heute (08.11.07) nicht beendet. Um die Ausstrahlung des Films weiter zu verhindern, legen die Kläger im Mai 2007 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Sie wollen eine nun höchstrichterliche einstweilige Verfügung gegen den Film erwirken. Das aber lehnt das Gericht am 29. August 2007 ab. Damit ist der Weg für den Film ins Fernsehen frei. Die juristische Auseinandersetzung darum, was ein Fernsehfilm darf, geht noch weiter.

Karlsruhe gibt Film frei

Damit sind aber nur die einstweiligen Verfügungen gegen die Aufführung des Films vom Tisch. Das Hauptsacheverfahren um die Frage, ob er Persönlichkeitsrechte verletzt oder falsche Tatsachen behauptet, wird vor dem Landgericht Hamburg erst wieder aufgerollt. Diese Verfahren sind bis heute (08.11.2007) nicht beendet. Um die Ausstrahlung des Films weiter zu verhindern, legen die Kläger im Mai 2007 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Sie wollen eine nun höchstrichterliche einstweilige Verfügung gegen den Film erwirken. Das aber lehnt das Gericht am 29. August 2007 ab. Damit ist der Weg für den Film ins Fernsehen frei. Die juristische Auseinandersetzung darum, was ein Fernsehfilm darf, geht noch weiter.