Regional eingegrenzte Ermittlungen

(Begriffserläuterung im Rahmen der NSU-Berichterstattung)

Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss gibt der Kölner Oberstaatsanwalt Josef Rainer Wolf im Juli 2012 zu Protokoll, dass der Staatsanwaltschaft von der Kölner Polizei erläutert worden sei, "dass die Täter halt eben im Nahbereich von Köln-Mülheim, rechtsrheinisches Köln, maximal bis Bergisch Gladbach, Bensberg und im Leverkusener Raum zu suchen sein sollten."

Deshalb habe die Staatsanwaltschaft gar nicht daran gedacht, "dass diese möglichen Täter, welchen Hintergrund sie auch immer haben, aus Nord-, Süd- oder Ostdeutschland gekommen" sein könnten, so Wolf. "Sondern wir sind immer davon ausgegangen, dass diese Täter sich im Nahbereich von Köln und speziell im rechtsrheinischen Nahbereich von Köln aufgehalten haben müssen."

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