Ermittlungen nach rechts

(Begriffserläuterung im Rahmen der NSU-Berichterstattung)

Bei der Befragung im NSU-Untersuchungsausschuss will die SPD-Abgeordnete Eva Högl im Juli 2012 vom Ermittlungsleiter Weber wissen, wie seine Arbeit durch zwei sogenannte Fallanalysen beeinflusst worden sei, die einen "fremdenfeindlichen Hintergrund als durchaus wahrscheinlich erachtet haben". Die eine Analyse hat das LKA NRW im Juli 2004 vorgelegt, die andere stammt vom BKA im Februar 2005. Besonders in der BKA-Analyse werde ausgeführt, so Högl, dass die Taten menschenverachtend seien und bei den Tätern vermutlich "Türkenhass" eine Rolle spiele. "Was wurde denn tatsächlich gemacht in Richtung fremdenfeindlicher Hintergrund?", fragt Högl. Weber antwortet: "In Richtung fremdenfeindlicher Hintergrund zunächst mal nichts." Man habe sich zunächst "auf einen örtlichen Bereich" gestützt.

Im Mai 2005 schreibt die Kölner Polizei schließlich einen Bericht, in dem begründet wird, weshalb verdeckte Ermittlungen durchgeführt werden sollen. Daraufhin wird nach Högls Angaben insgesamt 22 Monate lang "im Bereich der Familien der Opfer verdeckt ermittelt" – unter anderem zu "Schutzgelderpressung" und "Rotlichtmilieu".

Die Ausrichtung der Ermittlungen hat auch Auswirkungen auf den zuständigen Oberstaatsanwalt Josef Rainer Wolf. Er leitet damals die politische Abteilung bei der Kölner Staatsanwaltschaft, wo der Fall Keupstraße wegen eines möglichen politischen Hintergrundes ursprünglich angesiedelt worden ist. Bei seiner Befragung durch den Untersuchungsausschuss im Juli 2012 sagt er: "Wenn Sie Leiter einer politischen Abteilung sind, kommt ja irgendwann auch der Zeitpunkt, wo man sagt: Das kann ja dann auch in einer anderen Abteilung bearbeitet werden." Sein berufliches Ehrgefühl habe ihn aber davon abgehalten, das Verfahren abzugeben.

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